Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt gemäß §6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW im Baugebiet Leimbacher Berg folgende Widmungen:
1.
Die Kandinskystraße wird zwischen Odenthaler Straße
und Ernst-Ludwig-Kirchner-Straße als Gemeinde- / Haupterschließungsstraße
gewidmet.
2.
Der in den in Höhe der Kleingartenzufahrt
abzweigende Verbindungsweg zur Odenthaler Straße wird als Gemeindeweg
beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr gewidmet.
3.
Der Anschlussweg von der Wendeanlage der
Alfred-Kubin-Straße an die Kandinskystraße wird als Gemeindeweg beschränkt auf
den Fußgängerverkehr gewidmet.
4.
Die Hans-Arp-Straße wird als Gemeinde- /
Anliegerstraße gewidmet.
5. Dessen Verlängerung bei den Haus Nrn. 43 und 45 wird als befahrbarer Wohnweg gewidmet.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Im Teilbereich West des Baugebietes Leimbacher Berg sind die bereits fertiggestellten Straßen und Wege noch als öffentliche Verkehrsflächen zu widmen.
Der im Beschlussentwurf genannte Abschnitt der Kandinskystraße wurde zwar bereits 1999 fertiggestellt, aber erst am 19.10.2012 formell übernommen. Aus verkehrlichen Gründen wurde der Rad- und Fußgängerverkehr der Nordseite auf einen bestehenden Weg zur Odenthaler Straße geführt.
Der kurze Verbindungsweg von dem neuen Abschnitt der Kandinskystraße zur Alfred-Kubin-Straße wird zur rechtlichen Klarstellung ebenfalls gewidmet. Die Straße wurde bereits 1977 gewidmet. Weder im zugehörigen Plan noch in der Widmungsverfügung war dieser Verbindungsweg zu der damals noch provisorischen Kandinskystraße enthalten.
Die bereits 2003 fertiggestellte und 2004 vom Erschließungsträger übernommene Hans-Arp-Straße ist ebenfalls dem öffentlichen Verkehr zu widmen, wie auch dessen 2006 gebaute Verlängerung zur Andienung der Häuser Nr. 43 und Nr. 45.