Betreff
Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren 2010
Vorlage
0185/2009
Aktenzeichen
20-202-na
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

                        1. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass die Gebührenbedarfs-berechnung und der Vorschlag zur Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren auf Grundlage des von der Geschäftsführung der AVEA GmbH & Co KG aufgestellten Wirtschaftsplanes 2010 und der damit korrespondierenden preisrechtlichen Entgeltkalkulation 2010 (Vorkalkulation nach LSP) erfolgte.

 

                        2. Die Kostenkalkulation und die Gebührenbedarfsberechnung werden zustimmend zur Kenntnis genommen (Hinweis auf Anlage 1).

 

                        3. Die Satzung wird in der als Anlage 3 beigefügten Fassung beschlossen.

 

 

gezeichnet:                                                                                           

 

Buchhorn                                      Häusler                     

                                          

                                     

 

Begründung:

 

Auf der Grundlage des Ergebnisses 2008 und der Prognose 2010 schlägt die Verwaltung vor, die Gebührensätze der Entwicklung anzupassen.

Hiernach steigen die Abfallentsorgungsgebühren um 4,5 % gegenüber dem Vorjahr.

 

Die prognostizierten Entsorgungskosten 2010 verzeichnen im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um 4,92 %.

 

Ein Faktor für die Kostensteigerung ist in dem Einbruch der – Kosten mindernd einzurechnenden - Erlöse aus dem Verkauf von Sekundärwertstoffen (z.B. Schrott) zu sehen.

Das Wertstoffzentrum rechnet für 2010 mit einem Erlösrückgang von über 30%.

Lagen die durchschnittlichen Erlöse für Mischschrott bzw. Eisen-/Metall- und Elektroschrott in der Vergangenheit bei über 100 € pro Tonne wird zurzeit nicht einmal die Hälfte dieser Erlöse erzielt.

Bei den Papiererlösen zeichnet sich eine leichte Erholung ab, die aber die in den vergangenen Jahren erzielten Erlöse nicht erreichen werden.

So konnten in Spitzenzeiten 100 €/Tonne erzielt werden. Nach einem zeitweiligen Rückgang auf 0 €/Tonne in 2009 wird im kommenden Jahr mit 50 bis 60 €/Tonne an Erlösen gerechnet. Insgesamt wird für 2010 von einem Gesamtwertstofferlös von rund 625.000 € ausgegangen, der den Abfallentsorgungsgebühren gutgeschrieben werden kann.

Auf Grund von Empfehlungen der Berufsverbände der Entsorgungswirtschaft erfolgt – nach tödlichen Unfällen in der Vergangenheit in anderen Kommunen - zur Gefahrenabwehr eine Umstellung der Müllgroßbehälter auf kindergesicherte Behälter.

So werden in 2010 bis zu 3.000 Müllgroßbehälter mit Runddeckel für Restmüll/Papier ausgetauscht. Bei einem Gesamtinvest von rund 495.000 € wird die  flächendeckende Austauschaktion drei bis vier Monate in Anspruch nehmen. Grund für den Zeitraum ist, dass die Behälter möglichst  im Anschluss an eine Leerung getauscht werden.

 

Die städtischen Kosten der Abfallentsorgung sind im Vergleich zum Vorjahr rückläufig, da sich abzeichnet, dass die Kosten nicht in dem Maße gestiegen sind, wie ursprünglich prognostiziert.

 

Bei der Berechnung der Abfallentsorgungsgebühren wird berücksichtigt, dass der im Jahre 2008 erwirtschaftete Überschuss  in Höhe von 292.139,85 € im Jahr 2010 einzusetzen ist.

Der vollständige Einsatz dieses Überschusses führt dazu, dass sich die Gebühren-steigerung mit 4,5 % auswirkt. Ohne Berücksichtigung dieses Überschusses läge die Gebührensteigerung bei 6,35 %.

 

Aufgrund der Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen zum 01.01.2010 ist auch die Gebührensatzung zur Abfallentsorgungs-satzung - wie in Anlage 3 dargestellt - anzupassen.

 

 

Gebührensatz für Einwohner bzw. Einwohnergleichwerte

 

a)                 ohne Kompostierungsabschlag:

 

bisher 76,26 €                neu 79,71 €

 

b)        im Falle der Ermäßigung bei Eigenkompostierung:

 

bisher 65,81 €                neu 68,83 €

 

Die Gebührenbedarfsberechnung und der Vorschlag zur Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren 2010 erfolgt im Wesentlichen auf Grundlage des von der Geschäftsführung der AVEA GmbH & Co. KG aufgestellten Wirtschaftsplanes 2010 und der damit korrespondierenden preisrechtlichen Entgeltkalkulation 2010 (Vorkalkulation nach LSP).

 

Nach dem Ratsbeschluss vom 16.12.1996 (Vorlage R 629/14. TA) ist die Vorkalkulation der AWL Abfallwirtschaftsgesellschaft Leverkusen mbH – und somit der AVEA GmbH & Co. KG als deren Rechtsnachfolgerin – nach den Leitsätzen für Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP) durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen.

 

Die Prüfung der Entgeltkalkulation 2010 der AVEA GmbH & Co. KG wird zurzeit von der Märkischen Revision GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, durchgeführt.

 

Es wird davon ausgegangen, dass die Gesellschafterversammlung am 18.12.2009 den Wirtschaftsplan beschließt. Sollten sich dennoch Änderungen ergeben, wird die Verwaltung in der nächstfolgenden Ratssitzung mündlich berichten.

 

Neben den Selbstkosten der AVEA GmbH & Co KG sind folgende Kosten, die bei der Stadt für Leistungen im Rahmen der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung entstehen, ansatzfähig:

 

a)        Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung                           419.000,€

der Straßenpapierkörbe

 

b)        Kosten für die Beseitigung des "wilden Mülls",                                          206.000 €

insbesondere an Badeseen, aus Parkanlagen und

den Außenanlagen der Schulen

 

c)         Verwaltungskosten für die Festsetzung                                                      492.900 €

und Erhebung der Abfallentsorgungsgebühren                   

 

d)        Kosten für die Prüfung der LSP-Vorkalkulation 2010                                  12.000 €

                      

Summe (gerundet)                                                                                      1.129.900 €

 

                        

 

Ungewollte Gebührenüberschüsse und -fehlbeträge


Gebührenüberschüsse und –fehlbeträge eines Kalkulationszeitraumes sind innerhalb der nächsten 3 Jahre auszugleichen.
Da die Ergebnisse eines Kalkulationszeitraumes stets erst nach dessen Ablauf, mithin erst im Folgejahr vorliegen, verbleiben für den Ausgleich tatsächlich nur 2 Jahre.

 

Stand und Verwendung der Überschüsse

 

Entstehungsjahr          Betrag                         Verwendung 2010                  

 

Überschuss 2008       292.139,85 €               292.139,85 €  

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da die erforderlichen Unterlagen erst seit wenigen Tagen vorliegen, war eine Erstellung der Vorlage zu einem früheren Zeitpunkt nicht möglich.

Gebührensatzungen für Grundbesitzabgaben sind vor dem Inkrafttreten zu beschließen und bekannt zu machen. Um ein Inkrafttreten zum 01.01.2010 zu ermöglichen, ist die Beschlussfassung und Bekanntmachung bis zum 31.12.2009 erforderlich.