- Wirtschaftsplan 2013 der Klinikum Leverkusen gGmbH (Klinikum)
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs.
1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen
des Klinikums Weisung, dem Wirtschaftsplan 2013 des Klinikums zuzustimmen.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Der beigefügte aktuelle Wirtschaftsplan für das Jahr 2013 wurde dem Rat der Stadt Leverkusen zur Erteilung einer Weisung vorgelegt.
Nach § 14 des Gesellschaftsvertrages des Klinikums ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen Wirtschaftsplan aufzustellen und diesen der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung und Zustimmung vorzulegen.
Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2013 erfolgte in den Gremien des Klinikums am 12.12.2012, vorbehaltlich einer endgültigen Zustimmung des Rates der Stadt Leverkusen.
Die Geschäftsführung steht in der Sitzung des Finanzausschusses für weitergehende Fragen zur Verfügung.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1972/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner /
Fachbereich / Telefon: Herr Vaßen, FB Finanzen, 0214/4062040
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Keine
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine Auswirkungen auf die aktuelle Haushaltsplanung
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine Auswirkungen auf die aktuelle Haushaltsplanung
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Die Vorlage konnte erst nach Fertigstellung des Wirtschaftsplanes durch das Klinikum erstellt werden. Damit die Wirtschaftsführung und die Umsetzung der Investitionsvorhaben auf Grundlage beschlossener Wirtschaftspläne erfolgen können, ist eine Beschlussfassung in der anstehenden Ratssitzung notwendig.