Beschlussentwurf:
1. Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln gemäß § 7 Teilhabe- und Integrationsgesetz (NRW) vom 25.02.2012 beauftragt, ein Kommunales Integrationszentrum (KIZ) einzurichten.
2. Die Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte (RAA) wird personell in das Kommunale Integrationszentrum übergeleitet und die sonstigen stellenplanmäßigen Voraussetzungen gemäß Förderbedingungen geschaffen (Anlage).
3. Die Zuständigkeit für die Umsetzung und Fortschreibung des örtlichen Integrationskonzeptes wird federführend dem Kommunalen Integrationszentrum übertragen.
gezeichnet:
Häusler Adomat Stein
(gleichzeitig in Vertretung
des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Der Landtag hat am 08.02.2012 das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung anderer gesetzlicher Vorschriften (Teilhabe- und Integrationsgesetz) beschlossen und am 14.02.2012 verkündet.
Das Gesetz enthält zahlreiche Regelungen, u.a. auch die Förderung von Kommunalen Integrationszentren. In den Kommunalen Integrationszentren sollen zwei bewährte integrationspolitische Ansätze und Strukturen zusammengeführt werden: Die bisherigen Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) und das Landesprogramm „Innovation in der kommunalen Integrationsarbeit (KOMM-IN NRW)“. Die Stadt Leverkusen hat sich an beiden Ansätzen beteiligt und bereits 1985 die RAA als kommunale Einrichtung etabliert sowie 2005/06 und 2008/09 am Landesprogramm KOMM-IN-NRW teilgenommen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1992/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hillen, 51, 5100
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Umwandlung Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien -RAA- in ein Kommunales Integrationszentrum -KIZ-
Interne Anmerkung
Gesetzliche Grundlage:
§ 7 Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz) vom 14.2.2012 (GV. NRW. S. 97)
RdErl. d. MSW und d. MAIS v. 25.6. 2012 (BASS 11 – 02).
Ratsbeschluss vom 24.08.2010, Vorlage 0344/2010
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Ertrag = 170.000 €, Finanzstelle 614100, Produkt 061002 (außerschulische Jugendbildung), Produktgruppe 0610 (Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Kinder- und Jugendarbeit)
Aufwand = 60.000 €, Finanzstelle 720000, Produkt 061002, Produktgruppe 0610
(Sachkosten in 2013 veranschlagt)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Mehreinnahmen werden erzielt durch die Erhöhung des Personalkostenzuschusses (Zuschuss bisher 58.900 €, Zuschuss zukünftig 170.000 €), der vom Land gezahlt wird.
Sachmittel: wirtschaftlicher Einsatz, möglichst Unterschreitung des Ansatzes
Drittmittelakquise fortlaufend (Bund/EU)
Unterbringung der Mitarbeiter/innen im VG Goetheplatz bereits komplett im HH etatisiert, daher keine zusätzlichen Kosten
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Wie A, unverändert, dauerhafter Zuschuss des Landes. Zusätzlich finanziert das Land NRW dauerhaft 2 Vollzeitstellen von Lehrkräften, die aus dem Schuldienst ins KIZ abgeordnet werden.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
einfachen/besonderen Dringlichkeit