Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt, den Hornpottweg gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW als Gemeinde- / Anliegerstraße zu widmen.
Der am Ende zum Grünzug abzweigende Weg wird als Gemeindeweg, beschränkt auf den Rad- und Fußgängerverkehr, gewidmet.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Zugunsten eines Gewerbegebietes wurde der Hornpottweg im Stadtteil Wiesdorf-Süd verändert. Die alte Trasse wurde in zwei Abschnitten 2004/2005 eingezogen.
Der neue Hornpottweg wurde entsprechend dem Bebauungsplan 143/III A „Hornpottweg-Gewerbe“ im Rahmen eines Erschließungsvertrages 2004 hergestellt. Nach Übertragung der Grundstücke im September 2012 liegen die Voraussetzungen zur Widmung vor.
Die im Lageplan dargestellten Verkehrsflächen sollen gemäß Straßen- und Wegegesetz NRW dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die Beschränkung des abzweigenden Weges auf den Rad- und Fußgängerverkehr entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.