Betreff
Widmung Am Hühnerberg und Am Weidenbusch
Vorlage
1998/2013
Aktenzeichen
660-2403-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt, die Straßen Am Hühnerberg und Am Weidenbusch gemäß §6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW als Gemeinde- / Anliegerstraße zu widmen.

Der Verbindungsweg von der Straße Am Hühnerberg entlang dem privaten Garagenhof in Richtung Grünanlage am Freibad Talstraße, sowie der Verbindungsweg zur Kreuzung Pommern-/Lützenkirchener Straße werden auf den Fußgängerverkehr beschränkt gewidmet.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Die Straßen Am Hühnerberg und Am Weidenbusch im Stadtteil Quettingen wurden im Rahmen eines Erschließungsvertrages vorfinanziert.

In der Abrechnung mit dem Bauträger im Jahr 1971 wurde die Fertigstellung gemäß Vertrag bescheinigt.

Die Straße Am Weidenbusch wurde erst im Laufe des Ausbaues bis zur Neukronenberger Straße verlängert. Die dabei in Anspruch genommenen Flurstücke sind erst 1978 parzelliert und 1979 der Stadt übertragen worden.

 

Eine Widmung im Rahmen des derzeitigen Ausbauzustandes ist zur Rechtssicherheit erforderlich.

 

Entsprechend dem Bebauungsplan werden die Verbindungswege zur Grünanlage (entlang dem privatrechtlichen Garagenhof) und zur Kreuzung Pommern- / Lützenkirchener Straße ebenfalls gewidmet.