Betreff
Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben (§ 76 SGB VIII)
Vorlage
0191/2009
Aktenzeichen
gu-ht
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Die Verwaltung wird ermächtigt, mit

dem eingetragenen Verein Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Leverkusen e. V.

auf der Grundlage des beigefügten Entwurfes (Anlage) eine Vereinbarung über die Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben (§ 76 SGB VIII) abzuschließen.

 

2.      Die notwendigen Mittel werden unter Produkt 061501 – Sonstige Kinder-, Jugend- und Familienhilfe zur Verfügung gestellt (aus Produkt 061002 – Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- u. Jugendschutz – in Höhe von 39.200 €).


gezeichnet

 

Adomat

 

Begründung:

 

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 10.09.2008 eine Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen/U-Untersuchungen erlassen.

 

Diese Verordnung ist Bestandteil des Handlungskonzeptes der Landesregierung für einen besseren und wirksameren Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen.

 

Die „Zentrale Stelle Gesunde Kindheit“ im Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA  NRW) erfasst alle Früherkennungsuntersuchungen U5 – U9 (für Kinder zwischen 6 Monaten und 5 ½ Jahren) in Nordrhein-Westfalen.

 

o                  U5                     6. –   7. Lebensmonat

o                  U6                   10. – 12. Lebensmonat

o                  U7                   21. – 24. Lebensmonat

o                  U7a                 34. – 36. Lebensmonat

o                  U8                   43. – 48. Lebensmonat

o                  U9                   60. – 64. Lebensmonat

 

Die kommunalen Meldebehörden melden der Zentralen Stelle zu einem definierten Stichtag die in § 1 Abs. 1 der o. g. Verordnung genannten Daten der Kinder im Alter zwischen 6 Monaten und 64 Monaten, die mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung im Melderegister der Kommunen registriert sind.

 

Für jedes Kind, das an einer Früherkennungsuntersuchung teilgenommen hat, schickt die Ärztin oder der Arzt eine Bestätigung an die Zentrale Stelle. Dazu sind die Ärztinnen und Ärzte nach § 32 a des Heilberufsgesetzes verpflichtet.

 

Die Zentrale Stelle gleicht die Daten des kommunalen Einwohnermeldeamtes mit den Meldungen der Ärztinnen und Ärzte ab. So werden die Kinder ermittelt, für die noch keine Teilnahmebestätigungen vorliegen. Spätestens eine Woche vor Ablauf der Untersuchungsfrist erhalten die Eltern dieser Kinder ein Erinnerungsschreiben.

 

Wird nach Ablauf der Frist weiterhin die Vorsorgeuntersuchung nicht wahrgenommen, informiert die Zentrale Stelle das für die Kommune zuständige Jugendamt.

 

Das Jugendamt entscheidet dann in eigener Zuständigkeit, ob gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen und welche Maßnahmen ggf. geeignet und notwendig sind.

 

Um ein einheitliches und abgestimmtes Vorgehen in Leverkusen sicherzustellen, haben sich  die Fachbereiche Kinder und Jugend und der Medizinische Dienst auf folgendes Verfahren verständigt:

 

a)     Datenabgleich im Fachbereich Kinder und Jugend (FB 51)

 

Im Fachbereich Kinder und Jugend erfolgt ein interner Datenabgleich mit der Fragestellung „Werden die gemeldeten Kinder bereits durch den ASD betreut?“ Fällt das Ergebnis dieser Prüfung positiv aus, werden die Informationen an den zuständigen ASD-Kollegen weiter gegeben. Der zuständige ASD-Kollege schreibt dann die Eltern mit der Bitte an, die entsprechende U-Untersuchung umgehend wahrzunehmen und ihm das entsprechende Formular nach erfolgter U-Untersuchung vorzulegen.

 

b)     Meldung an den Fachbereich Medizinischer Dienst  (FB 53)

 

Die Daten aller anderen Kinder werden an den FB 53 übermittelt. Dieser versendet dann an die Eltern dieser Kinder ein Anschreiben – auf gemeinsamen Kopfbogen FB 51 und FB 53 – mit der Aufforderung, die versäumte Untersuchung innerhalb von vier Wochen nachzuholen. Die Untersuchung erfolgt beim FB 53. Der FB 53 informiert den FB 51 zeitnah über die Kinder, die nicht zur Untersuchung gekommen sind.

 

c)     Das weitere Vorgehen des Fachbereiches Kinder und Jugend

 

Der Fachbereich Kinder und Jugend entscheidet bei den Eltern, die trotz Aufforderung ihre Kinder nicht zur U-Untersuchung geschickt haben in eigener Zuständigkeit über das weitere Vorgehen. In der Regel werden die Eltern zu Hause aufgesucht, soweit sie nicht über andere Institutionen erreicht werden können (z. B. Tageseinrichtungen für Kinder).

 

In Leverkusen leben rd. 8.500 Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren. Bei einer Ausfallquote von 10 % würden rd. 850 Kinder nicht an den U-Untersuchungen teilnehmen, wobei nach bundesweiten Statistiken die Teilnahme an den U-Untersuchungen mit steigendem Alter signifikant abnimmt. Der Fachbereich Kinder und Jugend wird sich deshalb bei den Hausbesuchen schwerpunktmäßig auf die Kinder unter 3 Jahren konzentrieren. Bei einer angenommenen Untersuchungsquote in dieser Altersgruppe von 90 % müssten rd. 400 Kinder zu Hause besucht werden. Bei einem zunächst geschätzten Arbeitsaufwand von 4 Stunden pro Hausbesuch einschließlich der Vor- und Nachbereitung und einer bereinigten Nettoarbeitszeit von 1.598 Stunden jährlich wäre eine Vollzeitstelle notwendig.

 

Die Arbeiterwohlfahrt ist bereit und durch Umstrukturierung der „Koordinierungsstelle Hilfen bei sexuellem Missbrauch an Jungen und Mädchen“ in der Lage, einen Anteil der Hausbesuche zu übernehmen. Die nicht abgedeckten Hausbesuche erfolgen durch den ASD.

 

Die zur Beschlussfassung anstehende Vereinbarung ersetzt bzw. ändert daher den im März 2005 getroffenen Vertrag über die Koordinierungsstelle.

 

d)     Rechtliche Einordnung

 

Bei der Mitwirkung an Hausbesuchen aufgrund versäumter U-Untersuchungen handelt es sich um die Durchführung des Schutzauftrages nach § 8 a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) als pflichtige andere Aufgabe gemäß §§ 2 Abs. 3 in Verbindung mit 76, 50 SGB VIII.

 

e)     Finanzierung

 

Die im Haushaltsplan 2010 für die Koordinierungsstelle unter Produkt 061002 veranschlagte Summe von 39.200 Euro wird entsprechend umgeschichtet.