Betreff
Verkehrskonzept Hitdorf
Vorlage
2074/2013
Aktenzeichen
010-ca
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, das von der Verwaltung vorgeschlagene Verkehrskonzept Hitdorf mit dem Aus- und Umbau der Hitdorfer Straße und der Ringstraße umzusetzen. Entsprechende Mittel für den Umbau der Hitdorfer Straße i.H.v. 2,67 Mio. Euro und den Ausbau der Ringstraße i.H.v. 2,2 Mio. Euro sind im Haushalt der Stadt Leverkusen etatisiert.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen schriftlich zu kontaktieren und Realisierungsmöglichkeiten und -zeitraum für den Bau der Umgehungsstraße in Hitdorf abzufragen.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der Aussage des Landes zum Bau der Umgehungsstraße Maßnahmen zu ergreifen, um – sofern in Aussicht gestellt – den Bau der Umgehungsstraße (auch als Lückenschluss diskutiert) zu forcieren oder aber – sofern die Umsetzung seitens des Landes nicht geplant wird – die städtischen Planungen in Zusammenhang mit dem Bau der Umgehungsstraße einzustellen. In diesem Fall wird die Verwaltung beauftragt, bei der Umsetzung des Verkehrskonzeptes einen guten verkehrlichen Anschluss an eine gegebenenfalls in späteren Jahren realisierbare Umgehungsstraße zu ermöglichen.

 

4.      Für den Fall, dass das Verkehrskonzept Hitdorf aufgrund erneut gegenteiliger Beschlüsse der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I und des Rates der Stadt Leverkusen nicht realisiert werden kann, wird die Verwaltung beauftragt, die im Haushalt der Stadt Leverkusen bereitgestellten Mittel für die Umsetzung des Verkehrskonzeptes Hitdorf freizugeben und für andere wichtige Infrastrukturprojekte im Stadtgebiet im Rahmen des im Nothaushalt (HSP) bestehenden Sanierungsstaus in anderen Stadtteilen einzusetzen.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Auf der Grundlage des modifizierten Beschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 10.09.2012 zur Vorlage Nr. 1545/2012 wurde am 27.01.2013 eine Bürgerbefragung in Leverkusen-Hitdorf durchgeführt. Abstimmungsberechtigt waren 6.216 Bürgerinnen und Bürger aus Hitdorf.

 

Die Befragten konnten über folgende Alternativen zum Verkehrskonzept Hitdorf

abstimmen:

 

Alternative 1

Aus-/Umbau der Hitdorfer Straße und der Ringstraße in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Bau einer Umgehungsstraße

 

Alternative 2

Aus-/Umbau der Hitdorfer Straße und der Ringstraße ohne Umgehungsstraße

 

An der Befragung nahmen 2.680 (= 43,1 Prozent) der insgesamt 6.216 abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Hitdorf teil.

 

Für die Abstimmungsalternative 1 entschieden sich 1.558 Bürger (= 58,3 Prozent der Befragungsteilnehmer).

Für die Abstimmungsalternative 2 entschieden sich 1.114 Bürger (= 41,7 Prozent der Befragungsteilnehmer).

 

Die Verwaltung zieht aus dem Ergebnis der Bürgerbefragung folgende Schlüsse:

 

Da aus der Abstimmung deutlich wird, dass das Verkehrskonzept Hitdorf realisiert werden soll (unstrittig über alle Parteien), beabsichtigt die Verwaltung, die das Verkehrskonzept Hitdorf umfassenden Maßnahmen – die in der Zuständigkeit der Stadt Leverkusen liegen – sofort umzusetzen.

 

Ergänzend wurden die Bemühungen der Verwaltung zur Installation einer Kreisverkehrsanlage am Knotenpunkt Fahnenacker / Langenfelder Straße (L 43) unter finanzieller Beteiligung Dritter intensiviert, um die Verkehrsbeziehungen an diesem neuralgischen Punkt zu optimieren.

 

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Niederrhein, hat die Verwaltung zwischenzeitlich darüber informiert, dass am Knotenpunkt BAB 542 – Anschlussstelle Monheim-Süd / Hitdorfer Straße (L 43 – Verlängerung der Langenfelder Straße auf Monheimer Stadtgebiet) ebenfalls die Anlage eines Kreisverkehres geplant wird. Diese Maßnahme soll den Verkehrsfluss weiter optimieren.

 

Darüber hinaus fordert die Verwaltung das Land zu einer eindeutigen Positionierung auf, inwieweit der Bau der Umgehungsstraße („Bernsteintrasse“) realisiert werden kann. Damit wird dem Wunsch der Mehrheit der Teilnehmer an der Bürgerbefragung Rechnung getragen, die – ergänzend zur Umsetzung des Verkehrskonzeptes Hitdorf – den gleichzeitigen Bau der Umgehungsstraße befürworten.

 

Über die Aussage des Landes zu den Möglichkeiten des Baus der Umgehungsstraße wird die Verwaltung die politischen Gremien informieren bzw. den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorlegen.

 

Die Verwirklichung der Umgehungsstraße als Gemeindestraße durch die Stadt Leverkusen ist aus finanziellen Gründen nicht leistbar. Mit dem beschlossenen Haushaltssanierungsplan 2012 bis 2021 hat sich die Stadt Leverkusen zu strikten Sparmaßnahmen verpflichtet, die keine zusätzlichen Investitionen in Höhe des vorliegenden Finanzvolumens zulassen.

 

Sofern die Beschlussfassungen der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I und des Rates der Stadt Leverkusen vor diesem Hintergrund weiterhin zuwiderlaufen, plant die Verwaltung, die im Haushaltsplan bereitgestellten Finanzmittel zur Umsetzung des Verkehrskonzeptes Hitdorf freizugeben und anderen wichtigen verkehrlichen Projekten im Stadtgebiet Leverkusen zuzuführen. Eine dauerhafte Etatisierung von Finanzmitteln für das Verkehrskonzept, das bei bestehender politischer Pattsituation keine Umsetzung erfahren kann, ist vor dem Hintergrund der vielfältig an anderer Stelle im Stadtgebiet erforderlichen Bedarfe nicht vertretbar.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die vorliegende Vorlage in einer Sondersitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (ggf. am 11.03.2013 oder am 14.03.2013) noch vor der Sitzung des Rates der Stadt Leverkusen am 18.03.2013 zu beraten.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2074/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: ……………………………………………..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)