Beschlussentwurf:
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt, die mit Beschluss vom
29.04.2002 (Vorlage KJ 60/15.TA) eingerichtete Gremienstruktur im Rahmen der
Leverkusener regionalisierten und sozialraumorientierten Kinder- und
Jugendhilfe neu zu organisieren. Zur Umsetzung werden folgende Regelungen
beschlossen:
1.
Die in den vier Regionen der regionalisierten und
sozialraumorientierten Kinder- und Jugendhilfe eingerichteten regionalen kooperativen
Gremien werden mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
2. Es wird ein
sozialraumübergreifendes Fachgremium zur Reflexion und zur planungsbezogenen
Bewertung von Themen von sozialraumübergreifender
Relevanz, kurz „Sozialraumübergreifendes
Fachgremium“, eingerichtet.
3.
Den Sozialraumarbeitsgemeinschaften wird die
Aufgabe übertragen, im Rahmen der ihnen zugewiesenen Anteile aus den Budgets
Feldarbeitsmittel und Netzwerk- und Verstärkungsmittel selber über die
Finanzierung der von ihnen entwickelten Projekte zu entscheiden.
4.
Für das sozialraumübergreifende Fachgremium und für
die SozialraumAGs werden Geschäftsordnungen (Anlagen 1 und 2) beschlossen.
gezeichnet:
Adomat
Begründung:
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die regionalen kooperativen Gremien den Ansprüchen/Aufgaben nach der im Jahre 2002 beschlossenen Konzeption
überwiegend nicht entsprechen konnten. Wechselnde Zusammensetzung sowie
belastungsbedingte, diskontinuierliche Teilnahme an den Sitzungen der in diese
Gremien entsandten Mitglieder führten dazu, dass die Gremien fast
ausschließlich über Projektanträge der ihnen angeschlossenen SozialraumAGs zu
den Budgets Feldarbeitsmittel und/oder Netzwerk- und Verstärkungsmittel
diskutierten und darüber entschieden. Die Funktionen, sozialräumliche
Entwicklungen anzuregen, sie sozialraumübergreifend zu begleiten sowie sich
durch Anregungen an die Jugendhilfeplanung an der Entwicklung von Angeboten der
Kinder- und Jugendhilfe zu beteiligen, konnten nicht ausreichend wahrgenommen
werden. Die Aufgaben, sich im Sinne der Kinder- und Jugendhilfe mit
sozialräumlichen Entwicklungen zu befassen, nahmen ausschließlich die
Sozialraumarbeitsgemeinschaften selber wahr. Aber auch aus diesen Gremien
erfolgten nur wenige Anregungen in Richtung Jugendhilfeplanung.
Nach Auffassung der Verwaltung sowie der in den Gremien tätigen freien
Träger und Institutionen ergibt sich aus dieser Entwicklung die Notwendigkeit,
vor Ort die sozialräumliche Ebene zu stärken. Vor allem auch, um dadurch eine
bessere Vernetzung mit der Jugendhilfeplanung zu erreichen. Dazu sollen den
Sozialraum AGs die Funktionen übertragen werden, die nach dem bisher geltenden
Konzept zu den Aufgaben der regionalen kooperativen Gremien zählten. Ferner sollen, um den
gestalterischen Spielraum der AG‘s zu erweitern, zukünftig die
Sozialraumarbeitsgemeinschaften im Rahmen der ihnen zugewiesenen Anteile aus
den Budgets Feldarbeitsmittel und Netzwerk- und Verstärkungsmittel selber über
die Finanzierung der von ihnen entwickelten Projekte entscheiden.
Die Verfahren in den AGs sind in einer Geschäftsordnung (Anlage 1) als
Grundlage für die Gremienarbeit zu regeln.
Im Diskussions- und Abstimmungsverfahren mit den PlanungsAGs nach §78
SGB VIII und mit den Mitgliedern der regionalen kooperativen Gremien wurde der
Vorschlag entwickelt, im Rahmen der neuen Gremienstruktur ein zentrales
multiprofessionell besetztes Fachgremium einzurichten als Zwischenglied
zwischen den SozialraumAGs und den Gremien der JHPL. Dieses
sozialraumübergreifende Fachgremium soll die Funktion übernehmen,
Planungsanregungen aus den SozialraumAGs, ausgehend von unterschiedlichen Ansätzen, fachlich zu
diskutieren und, wenn möglich, Empfeh-lungen an die PlanungsAGs zu formulieren
und weiter zu leiten. Die für dieses Gremium vorgesehene Multiprofessionalität
soll eine erweiterte Sicht auf die jeweiligen Themen ermöglichen, wodurch
wiederum fachübergreifende Planungen einzelner Themenfelder (z.B. Armut bei
Kindern und Jugendlichen als Thema für die Bereiche Kindertageseinrichtungen,
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit) angeregt werden können. Zusammensetzung,
Zuständigkeit, Funktion und Organisation des Gremiums sind in einer eigenen
Geschäftsordnung (Anlage 2) zu regeln.
Die Verwaltung schlägt vor, wie dargelegt, zur Verbesserung der
Effizienz der sozialräumlichen Gremien vor Ort und zur besseren Verzahnung der
sozialräumlichen Gremien mit der Jugendhilfeplanung die beschriebene neue
Gremienstruktur im Rahmen der sozialraumorientierten Kinder- und Jugendhilfe zu
beschließen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2105/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Nieder, 51, 5104
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die als „Feldarbeitsmittel“ und als „Netzwerk- und Verstärkungsmittel“ bezeichneten Budgets werden seit der Umsetzung des regionalisierten und sozialraumorien-tierten Konzepts der Leverkusener Kinder- und Jugendhilfe in 2003 in den Sozialräumen für kleinere Projekte verwendet. Durch sie sollen
a) durch Projekte, die aus den Feldarbeitsmitteln finanziert werden, erzieherische Hilfen vermieden werden, und
b) durch Projekte, die aus den Netzwerk- und Verstärkungsmitteln finanziert werden, flexibel bedarfsbezogene kleinere Bildungs- und Förderungsangebote der Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden.
Das Budget „Feldarbeitsmittel“ ist Teil der Finanzmittel, die für die Pflichtaufgaben der erzieherischen Hilfen zur Verfügung stehen.
Das Budget „Netzwerk- und Verstärkungsmittel“ zählt zum pflichtigen Aufgabenbereich der Jugendarbeit nach § 11SGB VIII, für den im Rahmen des Ermessens der Finanzrahmen der jährlichen Haushaltsfreigabe unterliegt.
Beide Aufgabenbereiche zählen zu den Pflichtaufgaben im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII. Die Bedingungen des § 82 GO zur Verwendung der dafür bereitgestellten Finanzmittel sind damit erfüllt.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
1. Feldarbeitsmittel
Produkt: 061501, Produktgruppe 0615
Ansatz: 60.000,-€
2. Netzwerk- und Verstärkungsmittel
Produkt: 061001, Produktgruppe 0610
Ansatz: 12.100,-€
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)