Beschlussentwurf:
Zu Mitgliedern des Umlegungsausschusses der Stadt Leverkusen werden ab 01.06.13 bestellt:
1. Vertreter des Vorsitzenden
Herr Bruno Röhrig
2. Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten
Herr Franz Rosauer
3. Vertreter des Sachverständigen für die Ermittlung von Grundstückswerten
Herr Wolfgang Buntenbach
4. Sachverständiger mit Befähigung für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst
Herr Thomas Merten
5. Vertreter des Sachverständigen mit Befähigung für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst
Herr Heinrich Roggendorf
gezeichnet:
Häusler
(i. V. des Oberbürgermeisters
Begründung:
Nach § 3 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches hat der Rat zur Durchführung der Umlegung einen Umlegungsausschuss zu bestellen. Er besteht aus fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden.
Der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen. Ein Mitglied muss die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen und ein Mitglied Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten sein. Diese Personen dürfen weder Mitglied des Rates noch Beamte, Angestellte oder Arbeiter der Gemeinde sein. Ihre Amtsdauer beträgt fünf Jahre.
Die beiden übrigen Mitglieder müssen dem Rat angehören. Sie bleiben im Amt, bis aus dem neu gewählten Rat ihre Nachfolger gewählt sind.
Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses sind ein oder mehrere Vertreter zu bestellen, die dieselben Voraussetzungen erfüllen müssen wie das Mitglied, zu dessen Vertretung sie bestellt werden.
Die Amtsdauer der im Beschlussentwurf genannten Mitglieder des Umlegungsausschusses endet am 31.05.2013.
Die Herren Röhrig, Rosauer, Buntenbach, Merten und Roggendorf stehen für eine Wiederbestellung zur Verfügung. Diese wird empfohlen.
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses
wurde zuletzt im September 2010 bestellt, seine Amtsdauer endet daher erst im
September 2015.