Betreff
Ortsumgehung Alkenrath
- Umgehungsstraße entlang des Bürgerbusches
- Bürgerantrag vom 16.03.13
Vorlage
2127/2013
Aktenzeichen
011-12-11-sc-wb
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.      Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt zur Kenntnis, dass die Ortsumgehung Alkenrath derzeit von der Stadtverwaltung aus Umwelt- und Kostengründen nicht weiter verfolgt wird.

 

2.      Er lehnt den Bürgerantrag auf Einrichtung einer Umgehungsstraße für Alkenrath entlang des Bürgerbusches daher ab.

 

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 16.03.13 (s. Anlage 1) beantragt der Petent, eine Umgehungsstraße entlang des Bürgerbusches einzurichten, diese anstelle der Alkenrather Straße als Landesstraße auszuweisen und danach die Alkenrather Straße verkehrsberuhigt auszubauen und für den Durchgangsverkehr zu sperren.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrages nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder des Ausschusses den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 2 beigefügt.

 

Die Frage einer Ortsumgehung für Alkenrath beschäftigt Verwaltung, Politik und Bürger der Stadt Leverkusen seit Jahrzehnten und ist umstritten. In der Diskussion waren folgende fünf Varianten, teilweise in Modifikationen:

1. „Große Bürgerbuschtrassse“ (östlich von Alkenrath)

2. „Ortsnahe Bürgerbuschtrasse“ (östlich von Alkenrath)

3. „Schlebuschrathtrasse“ (westlich von Alkenrath)

4. „Wuppermanntrasse“ (westlich von Alkenrath)

5. „Nullvariante“.

 

Auf der Grundlage der Ergebnisse zweier Einwohnerversammlungen beschloss der Rat der Stadt Leverkusen am 19.06.2000 die Weiterentwicklung einer ortsnahen zweispurigen Bürgerbuschtrasse ohne Anschlüsse an den Grünen Weg und die Bundesautobahn, die Eingriffe in die Natur möglichst minimiert und Ersatzpflanzungen und Ausgleichsmaßnahmen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vorsieht.

 

In der Folge fanden diverse Gespräche sowie Ortstermine statt und wurden Gutachten erstellt, die erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft feststellten.

 

Die Ortsumgehung Alkenrath (L 288n) ist bisher im Landesstraßenbedarfsplan als „Neubau in Leverkusen, BA Feld-/Borsigstraße bis Ostring“ aufgeführt und gehört zu den Maßnahmen der Stufe 2. Die Einleitung eines Linienbestimmungsverfahrens ist bisher nicht erfolgt. Im Flächennutzungsplan der Stadt Leverkusen aus dem Jahr 2006 ist der Bereich einer möglichen Trassenführung als „Untersuchungsraum, der von Bebauung freizuhalten ist“ im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB überlagernd mit der Nutzungskategorie Wald dargestellt.

Soll die Ortsumgehung Alkenrath weiter geplant und realisiert werden, muss sie zunächst in die Dringlichkeitsstufe 1 des Landesstraßenbedarfsplans hochgestuft und anschließend in die Stufe 1A des Landesstraßenausbauplans übernommen werden. Selbst eine Hochstufung in Stufe 1 würde aus Sicht der Verwaltung jedoch nicht zwangsläufig dazu führen, dass eine Realisierung mittelfristig erfolgen kann, da das Land aufgrund anderweitiger vorrangiger Maßnahmen und geringer Mittel eingeschränkt ist.

 

Eine artenschutzrechtliche Untersuchung im Rahmen der Neuaufstellung des Landschaftsplanes hat zudem zwischenzeitlich ergeben, dass sich weite Teile des im gültigen Landschaftsplan von 1987 als Landschaftsschutzgebiet festgesetzten Bürgerbusches unter anderem durch das Vorkommen planungsrelevanter Arten als naturschutzwürdig herausgestellt haben. Bereits heute wird der Bereich einer möglichen Trassenführung durch das entlang der Wupper verlaufende Naturschutzgebiet Nr. 2.1-7 gekreuzt. Dieses soll zukünftig ausgedehnt werden und es soll ein weiteres Naturschutzgebiet im Nordosten des Bürgerbusches hinzukommen.

 

Aufgrund der zu berücksichtigenden Belange des Natur- und Artenschutzes sowie der entstehenden Kosten und anderer vordringlich priorisierter Maßnahmen des Landes verfolgt die Verwaltung derzeit weder die ortsnahe Bürgerbuschtrasse noch die anderen angedachten Umgehungsstraßen für Alkenrath weiter.