Betreff
Durchführung von Informationsveranstaltungen und Befragung der Eltern von Schülerinnen und Schülern der Klassen 2 und 3 zur Wahl einer weiterführenden Schule
Vorlage
2140/2013
Aktenzeichen
Gr.1-oe-bro
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:        

 

Dem Vorschlag der Verwaltung zur Durchführung von Informationsveranstaltungen und der Befragung der Eltern von Schülerinnen und Schülern der Klassen 2 und 3 zur Wahl einer weiterführenden Schule wird zugestimmt.

 

gezeichnet:

Adomat

Begründung:

 

Auf der Basis

 

·        der aktuellen Gesetzeslage und der zu erwartenden Schulrechtsänderungen,

·        der demografischen Entwicklung,

·        der Ganztags- und Inklusionsentwicklung,

·        immobilienwirtschaftlicher Notwendigkeiten,

·        der Schülerzahlenentwicklungen

und

·        einer Elternbefragung

 

sollen im Rahmen der Teilschulentwicklungspläne Bedingungen, Erfordernisse und Chancen zur bedarfsgerechten und zukunftsfähigen Weiterentwicklung der Leverkusener Schullandschaft aufgezeigt werden.

 

Durch eine anonyme Befragung sollen alle Eltern der Zweit- und Drittklässler in Leverkusener Grund- und Förderschulen in diesen Prozess einbezogen werden. Befragt werden danach Eltern bzw. Erziehungsberechtigte von rd. 3.200 Schülerinnen und Schülern.

 

Der Befragung soll eine ausführliche Information der Eltern über das nordrhein-westfälische Schulwesen, das schulformbezogene Angebot in Leverkusen und die Inhalte und Regularien der Elternbefragung vorausgehen.

 

Sie entspricht dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zur Errichtung, Änderung und Auflösung von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs vom 06.05.1997. Danach gehören zu einer förmlichen Befragung
- die Abgrenzung des Kreises der zu beteiligenden Erziehungsberechtigten,
- eine eindeutige und sachgerechte Fragestellung,
- ein geordneter Verfahrensablauf und
- eine überprüfbare Auswertung der Befragungsergebnisse.

Das Elternanschreiben und der Fragebogen wurden mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt. Die Bezirksregierung Köln hat gegen das Elternanschreiben und den Fragebogen keine Einwände.

Die Aufnahme der Marienschule in den Fragebogen ist mit der Schule abgestimmt.

 

Die förmliche Elternbefragung schließt den Prüfauftrag des Rates der Stadt Leverkusen zur Ermittlung des Bedarfs für eine dritte Gesamtschule mit ein.
 

Die Verwaltung schlägt vor, die Informationsveranstaltungen unmittelbar durch die einzelne Grund-/Förderschule durchführen zu lassen. Auf diese Weise wird eine größtmögliche Beteiligung der Eltern gewährleistet. Die Schulen sind die bekannten und vertrauten Ansprechpartner in pädagogischen Fragen und nehmen als Kernaufgabe schon heute Beratungsfunktionen an der Schnittstelle des Übergangs zu einer weiterführenden Schule wahr.

 

Soweit gewünscht, sollen die Schulen sich zusammenschließen und sogenannte Veranstaltungsgemeinschaften bilden können.

 

Die Eltern werden mit einem gemeinsamen, zentralen Schreiben von Verwaltung und Schulaufsicht zu den Informationsveranstaltungen eingeladen. Gleichzeitig erhalten die Eltern den Fragebogen, Kurzinformationen über die möglichen Schulformen in Nordrhein-Westfalen und das Schulangebot in Leverkusen (siehe Anlagen). Die Unterlagen werden auch in türkischer, russischer und englischer Sprache erstellt und verteilt. Der Integrationsrat der Stadt Leverkusen hat sich bereit erklärt, bei Bedarf Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger zu benennen.

Für die Informationsveranstaltungen hat die Verwaltung eine einheitliche Präsentation erarbeitet, die die verbindliche und damit einheitliche Grundlage für die Durchführung der Informationsveranstaltung und Befragung bildet. Die Präsentation ist im Ratsinformationssystem Session im Internet unter der Vorlagennummer 2140/2013 und im Schulnetz der Stadt Leverkusen unter www.schulnetz-leverkusen.de, Elternbefragung, einsehbar.  Der Inhalt der Präsentation ist mit den weiterführenden Schulen abgestimmt.

 

Die Informationsveranstaltungen sind öffentlich.

 

Der zeitliche und organisatorische Ablauf der Informationsveranstaltungen und der Elternbefragungen ist wie folgt vorgesehen:

 

06.05.2013                  Verteilung der Einladungen zu den Informationsveranstaltungen,    

                                      der Fragebögen und des Informationsmaterials an die Eltern 

                                      über die Schulen

15.05. - 29.05.2013    Durchführung der Informationsveranstaltungen in Eigenverant-             wortung der Schulen
 

03.06. - 14.06.2013    Durchführung der Elternbefragung unter Federführung des

                                      Fachbereiches Schulen

 

17.06. - 21.06.2013    Auswertung der Elternbefragung

24.06.2013                  Präsentation im Schulausschuss

25.06. - 26.06.2013    Veröffentlichung der Auswertung

 

Die Vorgehensweise ist mit der örtlichen Schulaufsicht abgestimmt.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2140/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Oestreich/ 40/ 4011

        Herr Broscheid/40/4010

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

  

Erforderliche Mittel stehen unter PN 9940, Kostenstelle 401020, Sachkonto   

526100, zur Verfügung.

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

    

Ggf. ca. 3.000 € Übersetzungskosten

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Mit Blick auf den v. g. Zeitplan und die Einbindung in die künftigen Schulentwicklungsplanungen ist eine Beratung und Beschlussfassung in diesem  Sitzungsturnus erforderlich.