Betreff
Wahl von Vertrauenspersonen als Beisitzer im Ausschuss für die Schöffenwahl (Wahlperiode 2014 -2018)
Vorlage
2151/2013
Aktenzeichen
302-33-00-wed
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat wählt folgende fünf Beisitzer zu Vertrauenspersonen in den Ausschuss für die Schöffenwahl (Wahlperiode 2014-2018):

 

1)

2)

3)

4)

5)

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Gemäß dem gemeinsamen Runderlass des Justizministeriums (3221 – I. 2) und des Ministeriums für Generationen, Familien, Frauen und Integration (313-6153) vom 04.03.09 - JMBl. NRW S. 70 - in der z.Z. geltenden Fassung tritt bei jedem Amtsgericht in jedem fünften Jahr ein Ausschuss zusammen, der die Schöffinnen und Schöffen aus der Vorschlagsliste wählt. Er besteht aus der Richterin/dem Richter beim Amtsgericht (Vorsitz), einer Verwaltungsbeamtin oder einem Verwaltungsbeamten und sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer (§ 40 GVG). Die Stadt Leverkusen hat gemäß obigen Runderlass für den Amtsgerichtsbezirk Leverkusen fünf Vertrauenspersonen zu entsenden. Diese Vertrauenspersonen sind mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder des Rates, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl zu wählen.

 

Der Rat hatte für die Wahlperiode 2009 – 2013 folgende Vertrauenspersonen als Beisitzer gewählt:

 

Name

Vorname

Behrendt

Ursula

Lepsius

Nina

Müller

Ulrich

Spatzier

Wolfgang

von-Styp-Rekowski

Irmgard

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  2151/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Horst Wedler / FB 30 / 406-3015

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

entfällt, da keine Ausgaben anfallen!

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

entfällt

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

entfällt

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

entfällt