Beschlussentwurf:
Der Sozialbericht 2012 wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden auf der Grundlage des Berichts weitere Handlungsempfehlungen zu erarbeiten und den politischen Gremien vorzulegen.
gezeichnet:
Buchhorn Stein Adomat
Begründung:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 21.02.2011 den Sozialbericht „Leverkusen 2020 - Gerechte Teilhabe in Leverkusen“ zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die in dem Konzept aufgeführten Handlungsempfehlungen umzusetzen.
Der als Anlage beigefügte Sozialbericht 2012 beinhaltet die Fortschreibung und Aktualisierung des Sozialberichts 2010 sowie den Stand der Umsetzung der Handlungsempfehlungen.
Auf der Grundlage dieses Berichts sollen gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden weitere Handlungsbedarfe geprüft und dargestellt werden.
Das Ergebnis wird den politischen Gremien mitgeteilt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 2203/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Frau Warkowski, FB 50, Tel. 5010
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Fortschreibung des Sozialberichts 2010
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
0505070601
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen sind nicht gegeben. Evtl. finanzielle Auswirkungen der noch zu erarbeitenden Handlungsempfehlungen werden zum gegebenen Zeitpunkt dargestellt und den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt,.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Siehe oben
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)