- Geschosswohnungsbau in Leverkusen
- Preiswerter Wohnraum in Leverkusen
Beschlussentwurf:
1. Der Rat beschließt die Aufnahme des Themas „Geschosswohnungsbau“ (Anlage 1) in das Handlungsprogramm ‚Zukunft Wohnen in Leverkusen‘ als neuen Punkt 4 des Kapitels II ‚Wohnungsneubau‘.
2. Der Rat beschließt die Aufnahme des Themas „Preiswerter Wohnraum in Leverkusen“ (Anlage 2) in das Handlungsprogramm ‚Zukunft Wohnen in Leverkusen‘ als Aktualisierung des Punktes 4 des Kapitels III ‚Bestandspolitik‘.
3. Der Rat beschließt die Umsetzung folgender Maßnahmen:
a) Sicherung der Potentialflächen für den Geschosswohnungsbau (Anlage 1, Punkt 4.1)
b) Prüfung und Sicherung frei werdender Flächen im urbanen Kontext für den Geschosswohnungsbau (Anlage 1, Punkt 4.2)
c) Förderung des sozialen Wohnungsbaus (Anlage 2, Punkt 7.2.2)
d) Beauftragung eines externen Sachverständigen zur Erarbeitung eines Leverkusener Konzepts sozial gebundener Baugrundstücke (Anlage 2, Punkt 7.2.3).
gezeichnet:
Buchhorn Stein
Begründung:
Das Land NRW ruft die Kommunen in seinem
aktuellen Wohnraumförderungsprogramm 2013 dazu auf, vor dem Hintergrund der
demografischen und sozialen Entwicklung kommunale Strategien für eine
zukunftsfähige, ausgewogene Wohnungsmarktentwicklung und Wohnraumversorgung zu
entwickeln und diese in einem Handlungskonzept Wohnen darzulegen. Ausdrücklich
sollen solche Konzepte auch „Aussagen zur bestehenden Wohnungsmarktlage und der
sozialen Wohnraumversorgung“ treffen.
Die Stadt Leverkusen verfügt bereits seit
2000 über das mehrfach ergänzte und fortgeschriebene Handlungsprogramm ‚Zukunft
Wohnen in Leverkusen’, in dem auf das Thema preiswerter Wohnraum eingegangen
wird.
Mit dieser Vorlage werden die Aussagen nun
in einem Konzept konkretisiert. Unvermeidbar verbunden mit dem Thema
preiswerter Wohnraum ist die Fragestellung nach den Flächenressourcen. Eine
hierzu durchgeführte Untersuchung zum Bedarf und den Potentialen für den
Geschosswohnungsbau ist ebenfalls Bestandteil der Vorlage. Beide Themen sollen
nach positivem Ratsbeschluss in das Handlungsprogramm Wohnen eingepflegt werden.
Die derzeitigen Flächenressourcen in
Leverkusen reichen nicht aus, um den Bedarf an Geschosswohnungen bis 2030 zu decken.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Bevölkerungsprognose und des
demografischen Wandels beziffert sich dieser Bedarf auf 3.100 zusätzliche
Wohneinheiten bis 2030.
Die derzeit vorhandenen Potentialflächen für
den Geschosswohnungsbau in Höhe von 9,2 Hektar lassen jedoch maximal den Bau
von 750 Geschosswohnungen zu. Diese Potentialflächen müssen daher für den
Geschosswohnungsbau gesichert werden. Vor dem Hintergrund ohnehin knapper
Flächenressourcen, des gebotenen sparsamen Umgangs mit den vorhandenen
Potentialflächen (Innenentwicklung vor Außenentwicklung) und der Zielsetzung
der Angebotsausweitung im Eigenheimbau wird es schwer, darüber hinaus weitere
Flächen für den Geschosswohnungsbau zu gewinnen. Realistisch werden sich vor
allem auf künftig frei werdenden Umnutzungsflächen in zentralen Lagen und bei
eindeutiger städtebaulicher Begründung Investoren für Geschosswohnungsbau finden
lassen.
Bis 2030 müssen im Geschoss 1.000 neue
Wohneinheiten als geförderte Mietwohnungen entstehen, um bei gleichbleibender
Nachfrage einmal das Abschmelzen des Sozialwohnungsbestandes durch Wegfall von
Belegbindungen zu kompensieren und darüber hinaus die modernisierungsbedingte
Teuerung des preiswerten freifinanzierten Bestandes abzumildern.
Im Neubau besteht deshalb das Ziel, das
jährliche Förderkontingent des Landes voll auszuschöpfen. Um hierfür Flächen
bereit zu stellen, sollen auf den derzeitigen Potentialflächen für den
Geschosswohnungsbau sowie auf künftig dem Geschosswohnungsbau zugeschlagenen
Flächen mit Eignung für den geförderten Wohnungsbau bei Planung von mehr als
zehn Wohnungen 20% und bei Planung von mehr als 20 Wohnungen 25% der Wohnungen
mit öffentlicher Förderung entstehen.
Auf städtischen Flächen bindet sich die
Stadt an diese Quote. Auf entsprechenden privaten Flächen wird die Realisierung
von Förderwohnungen mit dem Investor verhandelt. Mit Hilfe dieser
Quotenregelung sollen die Fördermittel des Landes voll ausgeschöpft werden und
jährlich rund 50 geförderte Wohnungen entstehen. Übersteigen die Anträge zur
Förderung von Wohnungen das zugewiesene Förderkontingent, können zudem
zusätzliche Fördermittel des Landes beantragt werden. Auf den heute bestehenden
Potentialflächen können maximal 250 geförderte Wohnungen entstehen.
Es sind derzeit also nicht ausreichende
Flächen für den errechneten Bedarf an geförderten Wohnungen vorhanden. Da die
Stadt Leverkusen derzeit und absehbar auch künftig nur über wenige Flächen als
Eigentümerin verfügt bzw. verfügen wird, auf denen öffentlich geförderter
Wohnungsbau realisiert werden kann, empfiehlt die Verwaltung, einen externen Sachverständigen
zu beauftragen, der für Leverkusen ein Konzept sozial gebundener Baugrundstücke
erarbeitet.
Weiterhin müssen preiswerte
Bestandswohnungen gesichert werden. Hierzu dienen als Instrumente die bereits
eingeführte Kommunale Wohnungsmarktbeobachtung sowie ein Monitoring der Quartiere
mit Bedarf und Angebot an preiswerten Wohnungen, das in der AG „Preiswerter
Wohnraum in Leverkusen“ gemeinsam mit den Wohnungsunternehmen und lokalen
Verbänden entwickelt worden ist und das als Grundlage für weitere
Handlungsoptionen dient.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2204
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Monika Mohr /FB 61/-6124
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Vorbereitungen der städtebaulichen Entwicklung der Stadt
Leverkusen,
Sicherung des preiswerten Wohnraums in Leverkusen
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Laufendes Geschäft der Verwaltung
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
s.o.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
s.o.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)