Beschlussentwurf:
Der Controllingbericht der wirkungsorientierten Steuerung der kommunalen Altenhilfe in Leverkusen für den Berichtszeitraum 2009-2013 wird zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
Stein
Begründung:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung im Februar 2009 die Finanzierung der kommunalen Altenhilfe für die Jahre 2009 bis 2013 beschlossen. Gleichzeitig hat er der Leistungsvereinbarung mit den Trägern von Altenhilfeleistungen zugestimmt.
Nach dieser Vereinbarung haben sich die Träger im Rahmen der Qualitätsentwicklung zur Teilnahme an einem Controlling-Verfahren verpflichtet.
In Zusammenarbeit mit ihnen wurde der beigefügte Bericht erstellt und inhaltlich abgestimmt.
Zur Zeit erfolgen die Vorbereitungen für die Finanzierung der kommunalen Altenhilfe ab 2014. Unter Berücksichtigung der Entwicklung in den letzten Jahren werden mit den Trägern die Eckpunkte für die Mittelverteilung erarbeitet, die die Grundlage für die abzugebenden Wirkungspakete bilden.
Das Ergebnis wird dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2208/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Vogt, FB 50 406-5000
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Bericht über die Ergebnisse und Erfahrungen im Rahmen der Finanzierung der kommunalen Altenhilfe in Leverkusen
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
05 15 01
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Im Rahmen der Kommunalen Altenhilfe werden derzeit 522.000 € gezahlt.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Über die Finanzierung ab 2014 wird im Rahmen einer gesonderten Vorlage entschieden.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)