- Neubau der A1-Teilstrecke durch Leverkusen in Form eines Tunnels
Beschlussentwurf:
1.
Der
Rat der Stadt Leverkusen beauftragt die Verwaltung, auf die Bundes- bzw.
Landesregierung zuzugehen mit dem Ziel,
-
die
Herausforderungen im Zusammenhang mit den überörtlichen
Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen bereits zum jetzigen Zeitpunkt auch im Vorfeld
der förmlichen Beteiligungsverfahren zu erörtern,
-
die
aktuellen Sach- und Planungsstände abzufragen ,
-
dafür
Sorge zu tragen, dass die Leverkusener Politik wie auch die Bürgerinnen und
Bürger hierüber aktuell informiert und in die Verfahrensschritte eingebunden
werden.
2.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, diesbezüglich entsprechende Schreiben an die
Bundeskanzlerin, den Bundesverkehrsminister, die Ministerpräsidentin des Landes
NRW sowie den NRW-Verkehrsminister zu richten.
3.
Um
dieses Ziel zu erreichen, fordert der Rat der Stadt Leverkusen die zuständigen
Behörden auf:
·
Verbindliche
Ansprechpartner ihres Hauses für die Stadt Leverkusen, die innerhalb des
Prozesses für die Planungen Entscheidungsbefugnisse besitzen, zu benennen.
·
Eine
gesonderte Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern ihres Hauses, der weiteren
zuständigen Stellen sowie Vertretern der Stadt Leverkusen zu o.g. Problemkreis
bezogen auf die besonderen Belange umgehend einzurichten.
·
Die
frühzeitige Einbindung der Stadt Leverkusen verbindlich festzulegen und damit
deren Beteiligung sich zustellen. Hierbei soll insbesondere auch das Verfahren hinsichtlich
der Beteiligung der politischen Gremien,
der Bürgerinnen und Bürger, der Industrie sowie der weiteren Akteure in der
Stadt festgelegt werden.
·
In
der Arbeitsgruppe ausführlich über die aktuellen Ideen, Planungsvarianten sowie
deren Planungsstände auch der einzelnen Teilprojekte zu informieren.
·
Alle
möglichen Alternativen (1:1-Erneuerung; Tunnelvariante) bezüglich Autobahnkreuz,
Stelzenautobahn, Rheinbrücke sowie Verbreiterung der A 3 auf 8 Fahrspuren,
ergebnisoffen und ohne frühzeitige Festlegung einzelner Varianten zu prüfen.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
In seiner Sitzung
am 13.05.2013 hat der Rat der Stadt Leverkusen zum Antrag der Bürgerliste
2148/2013 die Verwaltung beauftragt, eine fraktionsübergreifende Resolution
bzw. eine eigenständige Vorlage zu dieser Thematik einzubringen.
Die Problematik ist
hinreichend und in allen Facetten bekannt, einzig das aktuelle Procedere, wie
mit dieser Problematik seitens der zuständigen Behörden umgegangen wird und wie
die Stadt Leverkusen (Verwaltung, Politik, Bürgerinnen und Bürger etc.) als
direkt und hauptsächlich betroffene Gebietskörperschaft beteiligt wird, ist bis
zum heutigen Tag nicht klar erkennbar und nicht zufriedenstellend.
Ebenso ist die
Rolle der Stadt Leverkusen außerhalb der förmlichen Beteiligungsverfahren nicht
verbindlich definiert.
Daneben ist es
nicht zielführend, dass einzelne Beteiligte aus der Stadt isoliert und
unkoordiniert auf die zuständigen Stellen zugehen müssen, um Informationen zu
erhalten.
Um das Vorgehen der
Verwaltung zu koordinieren und strukturieren, hat der Rat ebenfalls in seiner
Sitzung am 13.05.2013 beschlossen, die Federführung dieser Thematik der
Baudezernentin, die ab 01.07.2013 ihren Dienst aufnimmt, zu übertragen und den
Prozess aktiv zu begleiten.
Der
Oberbürgermeister wird dieses Thema bis zu diesem Zeitpunkt aktiv und mit
höchster Priorität bearbeiten und auch danach in enger Abstimmung mit der
Baudezernentin weiter begleiten.
Unerlässlich ist
aber, dass die Stadt Leverkusen nunmehr über die aktuellen Prozessstände
informiert wird und verbindliche Ansprechpartner in den zuständigen Behörden
benannt werden.
Aufgrund der
Bedeutung des Themas, nicht nur in der Region sondern auch im Land und Bund ist
es auch erforderlich und entscheidend, wenn die Angelegenheit mit oberster
Priorität der zuständigen Behörden betreut wird. Aus diesem Grund ist - schnellstmöglich
- ein Abstimmungsgespräch der Stadt Leverkusen mit Vertretern des Bundes und
des Landes sowie nach Auffassung der Verwaltung die Einrichtung einer ständigen
Arbeitsgruppe unter Beteiligung aller verantwortlichen Stellen unerlässlich.
Nur mit einer ganzheitlichen
Gesamtstrategie aller in Leverkusen beteiligten Akteure kann es gelingen, die
berechtigten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leverkusen wirksam
zu positionieren und in den entsprechenden Arbeitsgremien zu vertreten.
Insbesondere ist
auch auf die Beteiligung und Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger großes
Augenmerk zu legen.