Betreff
Rückbau des Stauteiches Jüchbach
- Planungsbeschluss
Vorlage
2242/2013
Aktenzeichen
01-40-2242/2013-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Genehmigungs- und Ausführungsplanung zum Rückbau des Stauteiches Jüchbach gemäß der vorgeschlagenen Variante 1b. Sobald die Planung vorliegt, soll sie der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Der Stauteich Jüchbach entstand um die Mitte der 1950er Jahre und wurde in die entstehende Grünanlage und die Teichanlagen entlang des Ophovener Mühlenbaches zwischen Bohofsweg und Ophovener Weiher integriert.

 

Die Dammkrone dient als Wegeabkürzung von den südlich gelegenen Mathildenhofer Siedlungsteilen zur Bushaltestelle an der Wilmersdorfer Straße.

 

In den letzten Jahren zeigten sich zunehmende Undichtigkeiten im Bereich des Auslaufes. Inzwischen ist das Regelbauwerk stark erneuerungsbedürftig, teilweise unterspült und die Dammkrone ist nicht mehr sicher begehbar. Es besteht Unfallgefahr. Der Damm wurde abgesperrt. Die Absperrungen werden aber immer wieder umgangen.

 

Deshalb war es - auch aus Sicherheitsgründen - erforderlich, Überlegungen anzustellen, wie mit dem Damm bzw. dem Stauteich zukünftig verfahren werden sollte.

 

Eine Alternative wäre gewesen, den Damm komplett zu erneuern oder zu sanieren. Da - bis auf den Ophovener Weiher - inzwischen alle unterhalb des Jüchbachteiches liegenden, ehemaligen Teiche nicht mehr aufgestaut sind, sondern nur noch vom Ophovener Mühlenbach durchflossen werden und den Charakter von naturnahen Feuchtgebieten angenommen haben, gibt es auch für den Jüchbachstauteich keine sinnvolle Funktion mehr. Damit entfällt zunächst der Sinn einer Erneuerung/Sanierung.

 

Bei den Vorprüfungen zur Alternative, den Damm folgerichtig ersatzlos zu entfernen, kamen jedoch rasch Befürchtungen auf, dass das oberhalb des Teiches befindliche Seggenried - ein ökologisch sehr wertvolles Quellmoor - trockenfallen würde. Um dies zu prüfen und die ökologische Gesamtsituation besser einschätzen zu können, wurde ein hydrologisch-ökologisches Gutachten in Auftrag gegeben.

 

Aus diesem Gutachten geht zum einen hervor, dass es sich bei dem Quellmoor um einen eigenständigen Naturraum handelt, der völlig unabhängig vom Stauteich existiert. Zum anderen haben die Gutachter allerdings festgestellt, dass es in und um den Stauteich eine sehr artenreiche Fauna, mit teils streng geschützten Arten gibt. Dazu gehören u. a. mehrere Molcharten, Erdkröten, Grasfrösche, Libellen und eine große Population von Teichmuscheln.

 

Deshalb muss unter artenschutzrechtlichen Aspekten eine ersatzlose Beseitigung des Jüchbach-Stauteiches ausgeschlossen werden.

 

Die Gutachter erarbeiteten aus diesen Erkenntnissen einen Planungsansatz, der zwar die Beseitigung des jetzigen Dammes, gleichzeitig aber den Bau eines mit Lehm gedichteten Erddammes ohne Regelvorrichtung, also nur mit einem Überlauf, im nordwestlichen Teil des jetzigen Teiches (im Anschluss an den Feuchtbereich des Quellmoores) vorsieht. Dieser neue, durch das Quellmoor bewässerte Teich, hätte dann etwa 50 % der Fläche des jetzigen Stauteiches. Diese Fläche würde aber ausreichen, der vorhandenen Fauna ein artgerechtes Biotop zu bieten. Der Jüchbach soll offen mit dem Ophovener Bach zusammenfließen.

 

Die Gutachter prüften mehrere Möglichkeiten dieser Problemlösung, von denen schließlich zwei in einem Verfahrensvorschlag dargestellt wurden. Eine erste Variante des gutachterlichen Vorschlages sah vor, den Ophovener Bach, der über einige Meter verrohrt bis in den unterhalb des Jüchbachteiches anschließenden Bereich geführt wird, komplett offenzulegen und auf Höhe des jetzigen Jüchbachteich-Dammes mit dem Jüchbach zusammenzuführen. Da dieser Ansatz jedoch einerseits über die eigentliche Problemstellung (Dammsanierung ja oder nein) hinausging und absehbar erhebliche Mehrkosten (z. B. für ein Brückenbauwerk an Stelle der Verrohrung) verursachen würde, schlagen die Gutachter eine zweite Variante 1b vor, welche Maßnahmen am Ophovener Mühlbach zunächst auslässt, gleichwohl aber eine spätere Realisierung ermöglicht.

 

Eine erste Kostenschätzung der Gutachter schließt bei knapp 100.000 Euro zzgl. Planungs- und Bauleitungskosten ab. Diese Variante 1b schließt nicht aus, dass die Verrohrung des Ophovener Mühlbaches zu einem späteren Zeitpunkt beseitigt werden kann.

 

Die weitere Vorgehensweise sieht so aus, dass zunächst unter Beteiligung aller zuständigen Stellen eine Genehmigungsplanung als Grundlage für eine Ausführungsplanung mit einer genauen Kostenberechnung erarbeitet wird. Diese Planung wird voraussichtlich Anfang 2014 mit einer Baubeschlussvorlage vorgestellt. Die eigentlichen Arbeiten könnten dann mit dem Abstau des Jüchbachteiches und der Sicherung der Teichmuscheln im Frühherbst 2014 beginnen. Die Durchführung der Arbeiten wird, gegen Kostenerstattung durch die Stadt Leverkusen, der für die Gewässerpflege zuständige Wupperverband übernehmen.

 

Im Mai/Juni 2013 wurden Herrn Bezirksvorsteher Gietzen und Mitgliedern der Bezirksvertretung III die Ergebnisse des Gutachtens bei Ortsterminen vorgestellt. Dabei wurde auch das Thema des Erhalts der Wegeverbindung zur Wilmersdorfer Straße angesprochen. Abgesehen davon, dass eine Wegeverbindung nach wie vor mit einem kleinen Umweg bestünde, ist aber auch die Möglichkeit gegeben, im Rahmen der Baumaßnahme zur Variante 1b einen schmalen Weg von beiden Seiten hinunter zum zukünftigen Jüchbach zu führen und die Querung des Baches mit großen Trittsteinen zu ermöglichen. Konkretes hierzu muss jedoch noch in der Genehmigungs- und Ausführungsplanung erarbeitet werden.

 

Nähere Einzelheiten zu den örtlichen Gegebenheiten, den Planungsgrundlagen und den Planungsvarianten können dem als Anlage beigefügten, sehr informativen hydrologisch-ökologischen Gutachten entnommen werden.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2242/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Hammer / 67 / 6730

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Erhalt eines wertvollen Lebensraumes an Stelle einer unkontrollierten Dammöffnung, die erforderlich wäre, um das gefahrenträchtige Betreten der Dammkrone als Abkürzung zu unterbinden. Wegen der Gefahrensituationen, die durch das -auch mit Absperrgittern- nicht zuverlässig zu unterbindende Betreten der Dammkrone entstehen, handelt es sich um eine Verkehrssicherungsmaßnahme und damit um eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle: 67001305011015 (Stauteich Jüchbach)

Finanzposition: 783300

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Der Gesamtansatz beträgt 120.000 €. Dieser Planungsbeschluss hat noch keine darstellbaren finanziellen Auswirkungen. Die finanziellen Auswirkungen werden in der für Frühjahr 2014 geplanten Baubeschlussvorlage dargestellt.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

siehe B)

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit: