Betreff
Fällung einer Fichte an der Gustav-Heinemann-Straße
Vorlage
2330/2013
Aktenzeichen
01-40-2330/2013-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der Fällung einer Fichte an der Gustav-Heinemann-Straße zu.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Bei dem zu fällenden Baum handelt es sich um eine gewöhnliche Fichte (Picea abies), die im Gehwegbereich neben der stadteinwärts gelegenen Haltestelle Mauspfad (Nähe Starenkasten) steht. Der Baum wurde nach einer turnusgemäßen Baumkontrolle von einem externen Gutachter einer eingehenden Untersuchung unterzogen. Der Gutachter empfiehlt, den Baum im kommenden Herbst aus dem Bestand zu nehmen. Nähere Einzelheiten können aus dem als Anlage beigefügten Gutachten entnommen werden.

 

Wegen der Baumart, dem ungünstigen Standort und der windexponierten Lage schlägt die Verwaltung vor, der Empfehlung des Gutachters zu folgen und den Baum im Herbst zu fällen.

 

Eine Ersatzpflanzung wird es geben. Ob an gleicher, oder an anderer Stelle und mit welcher Baumart, wird noch entschieden.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2330/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: H. Hammer / 67 / 6730

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Fällung des Baumes ist zur Erhaltung der Verkehrssicherheit erforderlich und somit kommunale Pflichtaufgabe.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle PN 1305 -öff. Grün und Landschaftsbau- Finanzposition 720000, Sachkonto 523101, Innenauftrag 670013050208

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

nach Jahresvertragspreisen: 942,48 €

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine