Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der Fällung einer Linde in der von-Diergardt-Straße zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
An dem Baum Nr. 1 in der von-Diergardt-Straße sind während der turnusgemäßen Baumkontrolle Probleme festgestellt worden. Ein Gutachter wurde mit einer eingehenden Untersuchung des Baumes beauftragt. Der Gutachter empfiehlt, den Baum zur Erhaltung der Verkehrssicherheit im Herbst aus dem Bestand zu nehmen.
Nähere Einzelheiten können dem als Anlage beigefügten Gutachten entnommen werden.
Mit Beschluss Nr. III/136/16. TA hat die Bezirksvertretung III am 24.09.2009 der Entwicklungsplanung für das Straßenbegleitgrün in der von-Diergardt-Straße zugestimmt. Darin enthalten war auch die Planung, dass für den Baum Nr. 1 nach einer etwaigen Fällung an gleicher Stelle eine Ersatzpflanzung vorgenommen wird. Diese Beschlusslage beabsichtigt die Verwaltung nach einem Bodenaustausch umzusetzen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2332/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Hammer / 67 / 6730
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Fällung des Baumes ist zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit erforderlich und somit kommunale Pflichtaufgabe.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle PN 1305 -öff. Grün und Landschaftsbau- Finanzposition 720000, Sachkonto 523101, Innenauftrag 670013050208
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
nach Jahresvertragspreisen: 1.112,65 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine