Betreff
Widmung Sperberweg
Vorlage
2333/2013
Aktenzeichen
660-3364-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt, die Straße „Sperberweg“ gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW als Gemeinde- / Anliegerstraße zu widmen.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die im Stadtteil Lützenkirchen gelegene Straße verläuft heute zwischen den Straßen Auf dem Bruch und Am Sportplatz.

Die Straße ist in vier Abschnitten entstanden. Der Eigentumsübergang im ersten Abschnitt ist erst 2012 erfolgt. Nach Veräußerung einer Teilfläche in diesem Jahr gilt der Grunderwerb als abgeschlossen.

 

Für die Erschließung ist die Straße dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der Umfang ist im Anlageplan dargestellt.