- Vertreterin der kath. Kirche
Beschlussentwurf:
Der Rat bestellt gem. § 85 Abs. 2 Schulgesetz NRW i.V. mit § 50 Abs. 3
GO NW folgendes Mitglied als sachkundige Einwohnerin für den Schulausschuss:
Vertreter/in der katholischen Kirche
Mitglied: Frau Donata
Pohlmann
Das bisherige Mitglied, Frau Beatrix Vogel, steht ab sofort nicht mehr
zur Verfügung.
Als neues Mitglied wurde von der kath. Kirche Frau Donata Pohlmann
benannt.
Frau Bettina Köppe bleibt 1. Stellvertreterin.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Gem. § 85 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz NRW sind je eine oder ein von der
katholischen Kirche und der evangelischen Kirche benannte Vertreterin oder
benannter Vertreter als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den
Schulausschuss zu berufen.
Im Rahmen der Neubesetzung des Schulausschusses nach der Kommunalwahl
2009 wurde für die kath. Kirche Frau Beatrix Vogel durch den Rat als ständiges
Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss berufen.
Mit Schreiben vom 15.07.13 teilt der Katholikenrat mit, dass Frau
Beatrix Vogel den Katholikenrat zu den Sommerferien verlässt und bittet darum,
Frau Donata Pohlmann mit beratender Stimme in den Schulausschuss zu berufen.
Das Wahlverfahren richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NW. Danach ist
entweder
- die
einstimmige Annahme des einheitlichen Wahlvorschlages oder
- die
Verhältniswahl nach d`Hondt anhand von Wahlvorschlägen der Fraktionen und
Gruppen des Rates (Listenwahl) möglich.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2368/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: …Heike Simon, FB 40, Tel. 4086
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Berufung einer sachkundigen Einwohnerin gem. § 85 Abs. 2 Schulgesetz als ständige Vertreterin mit beratender Stimme in den Schulausschuss
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
entfällt
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
entfällt
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
entfällt