Betreff
Wirtschaftsplan der Suchthilfe gGmbH 2014
Vorlage
2412/2013
Aktenzeichen
Vt
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Den städtischen Vertretern in der Gesellschafterversammlung der Suchthilfe gGmbH wird gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, dem Wirtschaftsplan 2014 gemäß Anlage 1 zuzustimmen.

 

gezeichnet:                                                  

In Vertretung

Buchhorn                                                      Stein


Begründung:

 

Gemäß § 7 Abs. 1 des Vertrages zwischen der Stadt Leverkusen, dem Evangelischen Kirchenkreis Leverkusen und der Suchthilfe gGmbH obliegt es dem Rat, über den jährlich von der Gesellschaft zu erstellenden Wirtschaftsplan zu entscheiden.

 

 

 

 


Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2412/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Vogt, FB Soziales, 406-5000

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle PN 0715, Produkt 071501, Produktgruppe 0715

Finanzstelle PN 0505

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Siehe Anlage

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Werden im Rahmen des Wirtschaftsplans 2015 dargestellt.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)