Beschlussentwurf:
Den städtischen Vertretern in der Gesellschafterversammlung der Suchthilfe gGmbH wird gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, dem Wirtschaftsplan 2014 gemäß Anlage 1 zuzustimmen.
gezeichnet:
In Vertretung
Buchhorn Stein
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2412/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Vogt, FB Soziales,
406-5000
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle PN 0715, Produkt 071501, Produktgruppe 0715
Finanzstelle PN 0505
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Siehe Anlage
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Werden im Rahmen des Wirtschaftsplans 2015 dargestellt.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)