Beschlussentwurf:
1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:
Der Fällung einer Robinie auf dem Gelände der GGS Fontanestraße wird zugestimmt.
Leverkusen, den 22.10.13
gezeichnet:
Gintrowski Rh. Eckloff
Bezirksvorsteher Bezirksvertretungsmitglied
2. Vorstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
OB Buchhorn
Begründung:
Bei der turnusgemäßen Regelkontrolle am 02.08.13 sind an einer Robinie
Pilzfruchtkörper festgestellt worden.
Daher ist als weitere Maßnahme eine „Baumuntersuchung Stufe I“
festgelegt worden, um den Baum eingehender untersuchen zu können.
Die Baumuntersuchung Stufe I ist am 11.10.2013 durchgeführt worden.
Dabei sind folgende Feststellungen gemacht worden:
Nummer: |
835 (temp. Arbeits-Nr.) |
Baumdaten: |
Robinie (Robinia pseudoacacia) Stammdurchmesser:
0,55m (einstämmig) Baumhöhe: 20m |
Vitalität: |
altersgemäß |
Feststellungen: |
unbekannte Pilzfruchtkörper
(PFK) am Stammfuß; jedoch am 11.10.13 ist dieser Pilz nicht mehr vorhanden
gewesen, stattdessen sind PFK des Eschenbaumschwamm vorhanden |
Pilzbefall durch: |
Eschenbaumschwamm
(Perenniporia fraxinea) Die mehrjährigen PFK erscheinen
einzeln oder in kleinen Gruppen an den Wurzelanläufen. Vornehmlich werden
Eschen und Robinien befallen. Die PFK werden erst im Spätstadium eines
Befalls ausgebildet. Der Pilz verursacht
eine intensive Weißfäule im Kernholz der stärkeren Wurzeln und des
Stammfußes. Die Fäule führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Stand-
und/oder Bruchsicherheit. |
Baum-Untersuchung: |
Hilfsmittel: (Sondierstab, Hippe, Stechbeitel, Wunduntersuchungsbohrer usw.) |
Ergebnis Untersuchung: |
Da der Pilz erst ab einem fortgeschrittenen
Stadium des Befalls auftritt, ist hier von einer weit
vorangeschrittenen Fäule auszugehen. Hohlklang ist noch nicht zu erkennen, was zu der
Vermutung führt, dass die Fäuleentwicklung dem Stammfuß noch nicht
so stark zugesetzt hat. Jedoch ist von einer starken
Zersetzung der stärkeren Wurzeln auszugehen, da oberflächennahe
Adventivwurzeln zu erkennen sind. Die gute Vitalität hängt damit zusammen, dass
primär das Kernholz zersetzt wird und die Ausbildung von
Adventivwurzeln auch bei mangelnder Standsicherheit eine gute
Versorgung der Krone zulässt. Da, ohne weitere, eingehende (kostspielige)
Untersuchungen durch externe Gutachter, das Ausmaß der Fäule nicht exakt
festgestellt werden kann, der Baum aber auf jeden Fall
abgängig ist und derzeit wegen der durch die Wurzelfäule eine unkalkulierbare
Gefahr auf dem Schulgelände darstellt, ist eine umgehende
Fällung notwendig. |
Nachpflanzung: |
Ja (an geeigneter
Stelle / ggf. gleiche Baumart) |
Fällung durch: |
eigenes Personal |
Handlungsbedarf: |
zeitnah |
Gemäß § 10 Ziffer 2 e) der Hauptsatzung sind Baumfällungen der hier
bevorstehenden Art der zuständigen Bezirksvertretung vorzulegen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2439/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bremicker / 67 / 6770
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Keine finanziellen Auswirkungen, da Fällung durch Personal des Regiebetriebes.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Keine finanziellen Auswirkungen, da Fällung durch Personal des Regiebetriebes.
B) Finanzielle Auswirkungen
im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine finanziellen Auswirkungen, da Fällung durch Personal des Regiebetriebes.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine finanziellen Auswirkungen, da Fällung durch Personal des Regiebetriebes.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Keine
Begründung der äußersten
Dringlichkeit:
Wie im Untersuchungsergebnis geschildert, ist die Standsicherheit des Baumes nicht mehr gewährleistet. Um die Sicherheit auf dem Schulhof zu erhalten und den Schulbetrieb nicht zu behindern, soll der Baum in den Herbstferien gefällt werden. Eine Beschlussfassung im ordentlichen Turnus am 18.11.2013 würde bedeuten, dass der Baum ohne Beeinträchtigung des Schulbetriebes erst in den Weihnachtsferien gefällt werden könnte. Da das tatsächliche Gefahrenpotential nicht eingeschätzt werden kann, ist eine so lange Wartezeit nicht zu verantworten.