Beschlussentwurf:
1. Der beabsichtigten Einrichtung des Bildungsgangs Fachlagerist/-in bzw. Fachkraft für Lagerlogistik am Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung zum 01.08.2014 wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Antragsverfahren bei der Bezirksregierung Köln einzuleiten.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Mit Hinblick auf die anstehenden Profilbildungen an den Berufskollegs in Leverkusen beabsichtigt das Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung, den Ausbildungsberuf Lagerist/-in bzw. Fachkraft für Lageristik als Fachklasse in der dualen beruflichen Ausbildung ab dem 01.08.2014 anzubieten.
Das Berufskolleg kommt damit dem Bedürfnis und Fachkräftebedarf der regionalen Logistik-Betriebe nach, die sich verstärkt entlang der Rheinschiene ansiedeln. Die hierzu geführten Gespräche mit den lokalen und potentiellen Ausbildungsbetrieben verliefen erfolgsversprechend.
Im ersten Schuljahr der Einrichtung des neuen Bildungsgangs sollen mindestens 25 Auszubildende und die Einrichtung einer Fachklasse erreicht werden. Auf Dauer werden zwei Fachklassen pro Ausbildungsjahrgang angestrebt.
Zusätzliche personelle und finanzielle Belastungen entstehen dem Schulträger mit der Einrichtung des Bildungsgangs nicht.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 2478/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Claus Broscheid, FB 40; 406
4010
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Einrichtung eines neuen Bildungsgangs am Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung.
Finanzielle Konsequenzen und Belastungen entstehen nicht.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Nein
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der besonderen Dringlichkeit:
Das BK Wirtschaft und Verwaltung konnte die notwendigen Antragsunterlagen erst am 06.11.2013 zur Verfügung stellen. Vor diesem Hintergrund war eine frühere Erstellung der Vorlage nicht möglich.
Zur termingerechten Genehmigung des Bildungsgangs durch die Bezirksregierung Köln zum kommenden Schuljahr ist der Antrag noch im Dezember 2013 zu stellen.
Vor diesem Hintergrund ist die Vorlage durch den Schulausschuss jetzt zu beraten und zu entscheiden.
Hinweis des
Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:
Entsprechend § 18
Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt
Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den
Schulausschuss am 11.11.13 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage
auf die Tagesordnung genommen wird.