Betreff
Antrag auf Errichtung des Bildungsgangs Fachlagerist/-in bzw. Fachkraft für Lagerlogistik (Fachklasse des dualen Systems nach Anlage A2 der APO-BK)
Vorlage
2478/2013
Aktenzeichen
Gr.1-701-bro
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Der beabsichtigten Einrichtung des Bildungsgangs Fachlagerist/-in bzw. Fachkraft für Lagerlogistik am Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung zum 01.08.2014 wird zugestimmt.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, das Antragsverfahren bei der Bezirksregierung Köln einzuleiten.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Mit Hinblick auf die anstehenden Profilbildungen an den Berufskollegs in Leverkusen beabsichtigt das Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung, den Ausbildungsberuf  Lagerist/-in bzw. Fachkraft für Lageristik als Fachklasse in der dualen beruflichen Ausbildung ab dem 01.08.2014 anzubieten. 

 

Das Berufskolleg kommt damit dem Bedürfnis und Fachkräftebedarf der regionalen Logistik-Betriebe nach, die sich verstärkt entlang der Rheinschiene ansiedeln. Die hierzu geführten Gespräche mit den lokalen und potentiellen Ausbildungsbetrieben verliefen erfolgsversprechend.

 

Im ersten Schuljahr der Einrichtung des neuen Bildungsgangs sollen mindestens 25 Auszubildende und die Einrichtung einer Fachklasse erreicht werden. Auf Dauer  werden zwei Fachklassen pro Ausbildungsjahrgang angestrebt.

 

Zusätzliche personelle und finanzielle Belastungen entstehen dem Schulträger mit der Einrichtung des Bildungsgangs nicht. 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  2478/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Claus Broscheid, FB 40; 406 4010

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Einrichtung eines neuen Bildungsgangs am Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung.

Finanzielle Konsequenzen und Belastungen entstehen nicht.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Nein

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

 

Begründung der  besonderen Dringlichkeit:

 

Das BK Wirtschaft und Verwaltung konnte die notwendigen Antragsunterlagen erst am 06.11.2013 zur Verfügung stellen. Vor diesem Hintergrund war eine frühere Erstellung der Vorlage nicht möglich.

 

Zur termingerechten Genehmigung des Bildungsgangs durch die Bezirksregierung Köln zum kommenden Schuljahr ist der Antrag noch im Dezember 2013 zu stellen.

 

Vor diesem Hintergrund ist die Vorlage durch den Schulausschuss jetzt zu beraten und zu entscheiden.

 

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

 

Entsprechend § 18 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Schulausschuss am 11.11.13 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.