Betreff
Trennung des Fachbereichs Stadtplanung und Bauaufsicht (FB 61)
Vorlage
2490/2013
Aktenzeichen
110-42-61/63-0-we
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Personal- und Organisationsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der bisherige Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht (61) in die Fachbereiche Stadtplanung (61) und Bauaufsicht (63) aufgetrennt werden wird.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Mit Wirkung vom 01.02.2002 wurden die Fachbereiche Stadtplanung (61) und Bauaufsicht (63) in einen gemeinsamen Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht zusammengeführt.

Damit sollte ein Abbau von Schnittstellen zwischen seinerzeit 61 und 63 erfolgen.

Mit der Leitung des neuen Fachbereichs wurde der Leiter des Fachbereichs Bauaufsicht, Herr Dr. Heintz, beauftragt. Die damalige Zusammenlegung wurde insbesondere durch die Bündelung der erforderlichen Fachkenntnis in der Person von Herrn Dr. Heintz ermöglicht. Herr Dr. Heintz war an der Kommentarerstellung für die Bauordnung NRW beteiligt, so dass er sowohl die rechtlichen Themenfelder wie auch die Themenfelder im Bereich der Stadtplanung besetzen konnte.

 

Nach dem Weggang von Herrn Dr. Heintz und den sich entwickelnden Aufgabenfeldern im Bereich des Fachbereichs Stadtplanung und Bauaufsicht hat sich gezeigt, dass die damalige Zusammenlegung der beiden Fachbereiche und die hierdurch bedingte große Leitungsspanne zu Zeit- und Qualitätsverlusten geführt hat. Insbesondere die stetig steigenden Anforderungen an die Bauaufsicht (z. B. Großveranstaltungen z. B. „Duisburg“ etc.) können nur schwer bei der Vielzahl an Themen innerhalb eines Fachbereichs qualitativ abgebildet werden. Die inhaltliche Ausrichtung der einzelnen Fachabteilungen divergiert stark und erschwert eine gleichzeitige Leitung beider Bereiche zunehmend (Leitungsspanne).

Sachverhalte wie „Rossmann“, „Schoofs – Immobilien“ sowie eine Vielzahl nicht aufhörender Beschwerden von Dritten wegen Bearbeitungszeiträumen, nicht zeitgemäßen Verfahren und fehlerhafter Bearbeitung haben die Problematik der großen Einheit verdeutlicht.

 

Um diesen Konflikten entgegenzuwirken und dem qualitativen und quantitativen Anspruch einer modernen Verwaltung gerecht zu werden, ist die Trennung des derzeitig bestehenden Fachbereichs Stadtplanung und Bauaufsicht in zwei getrennte Fachbereiche geboten.

Die Leitung des Fachbereichs Bauaufsicht soll zukünftig durch eine Führungskraft mit juristischem Schwerpunkt übernommen werden. Hiermit soll den häufig auftretenden rechtlichen Fragestellungen adäquat Rechnung getragen werden. 

 

 

Begründung der besonderen Dringlichkeit:

 

Vor dem Hintergrund einer zeitnahen Umsetzung der Maßnahme soll eine Information der Politik noch im November 2013 sichergestellt werden.

 

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

 

Entsprechend § 18 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Personal- und Organisationsausschuss am 15.11.13 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.