- Durchführung des Projektes "Jugend-Kultur-Werkstatt" des Villa Zündunke e. V.
Beschlussentwurf:
Für die Durchführung des Projektes „Jugend-Kultur-Werkstatt“ wird dem Villa Zündfunke e. V. ein Betrag von 3.500,- € gezahlt.
Nach Beendigung der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen.
gezeichnet:
Adomat
Begründung:
Mit Antrag vom 17.10.13 bittet der Villa Zündfunke e. V. um Förderung des Projektes „Jugend-Kultur-Werkstatt“ im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil Hitdorf.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2524/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner Herr Nimtz/ Fachbereich 51- 514/ Telefon: 51 90
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Durchführung eines Projektes „Villa Zündfunke Jugend-Kultur-Werkstatt“
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Innenauftrag: 510006100102
Produkt: 061001
Produktgruppe: 0610
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Fördermittel in Gesamthöhe von 3.500,- €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)