Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung II stimmt der Fällung einer Rosskastanie auf den Wupperwiesen unterhalb der Himmelsleiter zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Der Baum steht an exponierter Stelle unmittelbar neben dem nördlichen Zugang zur Wupperbrücke unterhalb der Himmelsleiter. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist die Fällung des Baumes unumgänglich. Nähere Einzelheiten können der als Anlage beigefügten Dokumentation entnommen werden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2548/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: H. Parthey / 67 / 6723.
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Verkehrssicherungspflicht ist eine kommunale Pflichtaufgabe.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Entfällt, da Fällung durch Einsatz des Regiebetriebes.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Entfällt, da Fällung durch Einsatz des Regiebetriebes.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Entfällt, da Fällung durch Einsatz des Regiebetriebes.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine