Besetzung eines Projektbeirates der Stadt Leverkusen für die Planungsgruppe des Landes im Rahmen der Baumaßnahmen der Rheinquerung, A1, A3 und des Autobahnkreuzes Leverkusen
Beschlussentwurf:
1. Der Hauptausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:
Die Stadt Leverkusen entsendet pro Fraktion je 1 Mitglied in
den Projektbeirat für die Planungsgruppe des Ministeriums für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen im
Rahmen der Baumaßnahmen der Rheinquerung, A1, A3 und des AK Leverkusen:
1 x CDU
1 x SPD
1 x BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
1 x BÜRGERLISTE
1 x FDP
1 x Die Unabhängigen
1 x Pro NRW.
Dem Projektbeirat gehören für die Verwaltung darüber hinaus
Herr Oberbürgermeister Buchhorn,
Frau Beigeordnete Deppe und
Herr Syring, Leiter Fachbereich Tiefbau
an.
Eine Vertretung der Mitglieder ist nicht vorgesehen.
2. Der Rat genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW vorstehende dringliche Entscheidung.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Die durch die Stadt Leverkusen verlaufenden Bundesautobahnen 1 und 3 sowie die Autobahnbrücke über den Rhein weisen erhebliche Schäden auf, die Ersatz- bzw. Neubauten erforderlich machen. Die Gesamtthematik ist umfänglich bekannt und wurde zuletzt während der Informationsveranstaltung am 09.12.2013 im Forum Leverkusen seitens des Landesministeriums, des Landesbetriebes Straßenbau NRW und seitens der Stadt Leverkusen ausführlich dargelegt.
Um die baulichen und verkehrlichen Herausforderungen in einem mit allen Beteiligten und Betroffenen abgestimmten und jederzeit transparenten Prozess zu begleiten, beabsichtigt der Vorhabenträger − im Rahmen der Auftragsverwaltung −, eine umfangreiche und professionell angelegte Kommunikation und Beteiligung umsetzen.
Unabhängig von der Einrichtung eines Dialogforums im
Baudezernat der Stadt Leverkusen (Koordinierungsstelle) und weiterer Bausteine
der vorgesehenen städtischen Bürgerbeteiligung ist von Seiten der Stadt in
Abstimmung mit dem Ministerium und dem Landesbetrieb die Einrichtung eines
Projektbeirates geplant. Damit soll sichergestellt werden, dass die Stadtspitze
frühzeitig in die Vorplanungen, die aktuellen Planungsstände sowie die
künftigen Planungen und schließlich in die Bauausführungen des Landes
einbezogen wird und eine frühzeitige Einflussnahme möglich ist.
Es wird vorgeschlagen, dass die im Stadtrat vertretenen Fraktionen je ein Mitglied in den Projektbeirat entsenden.
Als Vertreter der Stadt Leverkusen im Projektbeirat werden der Oberbürgermeister, die Beigeordnete für Planen und Bauen und der Fachbereichsleiter Tiefbau als Leiter der Verkehrsplanung vertreten sein.
Um eine kontinuierliche Planungsarbeit zu gewährleisten, ist eine Vertretung der Beiratsmitglieder nicht vorgesehen. Die Arbeit des Projektbeirates soll bewusst auf dem Kenntnisstand des konstanten Teilnehmerkreises basieren, um effektiv und zielgerichtet arbeiten zu können.
Der Hauptausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist (vgl. § 60 Abs. 1 GO NRW).
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2589/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Capitain, Daniel / FB 01 / 88
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Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Besetzung eines Projektbeirates der Stadt Leverkusen für die Planungsgruppe des Landes im Rahmen der Baumaßnahmen der Rheinquerung, A1, A3 und des AK Leverkusen
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
/
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
/
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
/
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
/
Begründung besonderen Dringlichkeit:
Um die Arbeit des Projektbeirates zeitnah aufnehmen zu können, erfolgt eine kurzfristige Vorlage an den Hauptausschuss. Ein Abwarten der Ratssitzung am 17.02.14 ist vor diesem Hintergrund und dem gewünschten Beteiligungsprozess nicht zielführend.
Hinweis des Fachbereichs
Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:
Entsprechend § 18
Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt
Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den
Hauptausschuss am 21.01.2014 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene
Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.