Beschlussentwurf:
1.
Der weiteren Zusammenarbeit mit der Stadt Köln im
Bereich der Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz für die Bereiche
Heilpraktiker allgemein und Heilpraktiker eingeschränkt auf dem Gebiet der
Psychotherapie wird zugestimmt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
„öffentlich-rechtliche Vereinbarung“ über die Durchführung der Überprüfungen
und der Erlaubniserteilung bei Heilpraktikeranwärtern für die Bereiche
Heilpraktiker allgemein und Heilpraktiker eingeschränkt auf dem Gebiet der
Psychotherapie mit der Stadt Köln auf der Grundlage der Anlage 1 neu abzuschließen.
gezeichnet:
In
Vertretung In Vertretung
Buchhorn Märtens Stein
Begründung:
Die Durchführung der Überprüfungen und Berufserlaubniserteilungen der
Heilpraktiker nimmt seit 1996 aufgrund einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung die Stadt Köln für die Stadt Leverkusen wahr.
Eine Entschädigung für die bei der Stadt Köln entstehenden Kosten für
die Wahrnehmung dieser Aufgabe ist in § 6 der zur Zeit gültigen Vereinbarung
(gültig seit 01.01.2012) geregelt. Hiernach sind alle an dieser Vereinbarung
Beteiligten aus dem Regierungsbezirk Köln verpflichtet, eine jährliche
Umlagepauschale zu zahlen. Die Pauschale für die Stadt Leverkusen beträgt
derzeit 1.061,15 €/jährlich.
Die Stadt Köln hat nun bei der Berechnung des entstandenen Ist-Aufwandes
(Personal- und Sachkosten) festgestellt, dass die zu zahlende jährliche
Umlagepauschale nicht auskömmlich ist. Die derzeit gültige Vereinbarung sieht
jedoch keinen Defizit- oder Überschussausgleich für den abgelaufenen
Berechnungszeitraum vor, sondern lediglich eine Anpassung der Pauschale für die
Zukunft.
Um hier eine Kostendeckung auch für abgelaufene Berechnungszeiträume zu
gewährleisten, legt die Stadt Köln nunmehr die beigefügte Neufassung der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (§ 6 Absatz 2) zur Mitzeichnung vor.
Trotz der damit verbundenen Kostensteigerung stellt die Wahrnehmung
dieser Aufgabe durch die Stadt Köln für die Stadt Leverkusen immer noch die
kostengünstigere Alternative dar.
Auch die anderen – bisher schon beteiligten - Kommunen beabsichtigen,
dieser neu gefassten Vereinbarung zuzustimmen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2603/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Daniel/FB 50/406 - 50 93
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Die Etatisierung erfolgt in Produktgruppe
0705.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Die Umlagepauschale für die Stadt Leverkusen
erhöht sich ab 2014 von 1.061,15 € auf 2.331,67 € jährlich.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Siehe B.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Keine Besonderheiten.