Beschlussentwurf:
Den in der Anlage aufgeführten Verbänden werden unter dem Vorbehalt der Freigabe der Haushaltsmittel durch die Bezirksregierung für das Jahr 2014 Zuwendungen in der vorgeschlagenen Höhe gewährt.
gezeichnet:
In Vertretung
Märtens
Begründung:
Im Budgetbuch für das Jahr 2014 wurden unter Produktgruppe 0515, Produkt 051506 finanzielle Mittel für die Zuschüsse an sonstige Verbände aufgenommen. Diese sind zur ordnungsgemäßen Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlich. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es sich in den überwiegenden Fällen um Pflichtaufgaben mit Ermessen handelt, die von den Trägern für die Stadt Leverkusen wahrgenommen werden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2643/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Schinkel, FB 50, Tel.
406-5057
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Der Zuschuss an sonstige Verbände dient zur Sicherstellung der laufenden Kosten. Die Verbände übernehmen Pflichtaufgaben mit Ermessen für die Kommune.
Die Auszahlung erfolgt nach Freigabe durch die Bezirksregierung
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Produktgruppe 0515, Produkt 051506
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Sachkosten in Höhe von 11.000 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Entscheidung erfolgt jeweils für ein Haushaltsjahr
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)