- Antrag auf Fördermittel zur Deckung von Vorlaufkosten
Beschlussentwurf:
Der Antrag des Villa Zündfunke e. V. zur Deckung von Vorlaufkosten für Architektenleistungen in Höhe von 10.000,- € wird abgelehnt.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Mit Schreiben vom 29.November 2013 (siehe Anlage) bittet der Antragsteller um Fördermittel zur Deckung von Vorlaufkosten für Architektenleistungen im Rahmen der Einrichtung einer Jugend-Kulturwerkstatt, eines Bürger-Treffs und Generationenhauses in der Villa Zündfunke in Hitdorf.
Gem. den „Generellen Regeln zur Förderung von Projekten und Maßnahmen im
Rahmen des Innovationsfonds „Investition Zukunft“ ist der o. g. Antrag des
Villa Zündfunke e. V. nicht förderfähig, da es sich bei den Kosten für
Architektenleistungen um kein impulsgebendes Projekt der Kinder und
Jugendarbeit handelt und haushaltsrechtlich eine investive Maßnahme darstellt.
Die im Lenkungskreis des Projektes „Initiative ergreifen“ vertretenen
Beraterinnen und Berater verschiedener städt. Fachbereiche haben mehrfach
deutlich darauf hingewiesen, dass eine finanzielle Beteiligung der Stadt an dem
Projekt aufgrund der derzeitigen kommunalen Haushaltssituation nicht möglich
ist.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2650/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner Herr Nimtz/ Fachbereich 51-514/ Telefon: 406-51 90
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Fördermittel zur Deckung von Vorlaufkosten für Architektenleistungen.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Innenauftrag: 510006100102
Produkt: 061001
Produktgruppe: 0610
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Fördermittel in Gesamthöhe von 10.000,- €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)