Beschlussentwurf:
Der Katholischen Jugendagentur Leverkusen, Rhein-Berg, Oberberg gGmbH, wird für die Durchführung des „Ferienspaß“ – vorbehaltlich der Freigabe entsprechender Haushaltsmittel durch die Bezirksregierung Köln – ein Zuschuss in Höhe von 7.500 € gezahlt.
Über die Gesamtausgaben ist dem Fachbereich Kinder- und Jugend ein Verwendungsnachweis bis zum 15.01.2015 vorzulegen.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Mit Antrag vom 12.03.14 (Anlage 1) bittet die Katholische Jugendagentur Leverkusen, Rhein-Berg, Oberberg gGmbH, um einen Zuschuss in Höhe von 7.500 € für die Durchführung des „Ferienspaß“ im Rahmen des Sommerferienprogramms 2014 gem. Finanzierungsplan (siehe Anlage 2).
Entsprechende Mittel sind auf dem Sachkonto (Erstattung an Jugendverbände) vorhanden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2691/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner Herr Nimtz/ Fachbereich 51-514/ Telefon: 51 90
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Katholische Jugendagentur Leverkusen, Rhein-Berg, Oberberg GmbH, plant in Kooperation mit dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend und den Kirchengemeinden St. Matthias und St. Nikolaus in den Sommerferien 2014 eine einwöchige Ferienmaßnahme. Von Montag bis Samstag wird den Kindern im Alter von sieben bis dreizehn Jahren ein interessantes und abwechslungsreiches Ferienprogramm geboten.
Die Voraussetzungen des § 82 GO NRW liegen vor, da es sich nach SGB VIII um eine Pflichtaufgabe handelt und in Anbetracht des festliegenden Durchführungszeitraumes (Sommerferien) eine zeitnahe Entscheidung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses zur Sicherstellung der Planung notwendig ist.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Innenauftrag: 510006100102
Produkt: 061001
Produktgruppe: 0610
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Fördermittel in Gesamthöhe von 7.500 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)