Kenntnisnahme:
Das vorgelegte Konzept im Sinne des Beschlusses des Betriebsausschusses KulturStadtLev vom 26.03.14 zu den Anträgen der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Die Unabhängigen sowie der SPD zur Weiterarbeit des Kommunalen Kinos der VHS wird zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Das Kommunale Kino der VHS Leverkusen ist Bestandteil des Programmbereichs „Kultur und Gestalten“ und deckt inhaltlich die Bereiche Filmkunst und Medienkompetenz ab (siehe auch Weiterbildungsgesetz NW §3 und §11). Es besteht seit 1969 und ist damit das älteste kommunale Kino Deutschlands. Eigens für diesen Zweck wurde das Filmstudio im Forum eingerichtet. Das Filmangebot wurde in den Jahren 2001, 2004 und 2009 mit dem Programmpreis des deutschen Kinemathekenverbundes ausgezeichnet.
Das Filmstudio im Forum verfügt über zwei 35mm-Projektoren und einen 16-mm Projektor. Die VHS setzt zusätzlich seit einigen Jahren einen professionellen Beamer mit DVD- und Blue-Ray-Zuspieler ein. Damit lassen sich Filme, sobald sie für diesen Markt freigegeben sind, nach Abklärung der Vorführrechte digital präsentieren. Mit dieser Ausstattung kann die VHS das Programm des Kommunalen Kinos problemlos weiterhin anbieten.
Perspektive
Zu Beginn des 2. Studienhalbjahres 2014 der VHS Leverkusen wird der Betrieb folgendermaßen wieder aufgenommen:
· Die Vorführungen finden regelmäßig an ca. drei Tagen pro Woche statt.
· Die Filmvorführungen finden in der Regel abends oder vormittags parallel zu den VHS-Kursen im Forum statt.
· Die Forum-Kasse muss dafür nicht geöffnet werden. Den Kartenverkauf und die Einlasskontrolle übernimmt ein Mitarbeiter der VHS. Die Abrechnung mit der Forum-Kasse erfolgt zu den üblichen Dienstzeiten.
Es werden gezeigt:
· Thematisch ausgewählte Filme und Filmreihen
· Fremdsprachige Filme (OmU) zur Unterstützung der Fremdsprachenkurse
· Deutsche Filme oder Filme aus dem Herkunftsland für Bürger mit Migrationshintergrund (z.B. russische oder türkische Filme)
· Filme im Rahmen von VHS-Veranstaltungsblöcken
· Festivalblöcke (z.B. Nahaufnahme, Kinderfilmfestival, Jüdische Kulturtage, Festival der Partnerstädte Leverkusens)
· Thematische Filmreihen in Kooperation mit Bayerkultur z.B. „Trouvaillen“ oder „Wahrheiten“
· Filmreihen in Kooperation mit dem Filmclub Leverkusen e.V. und dem Verein zur Unterstützung Kommunaler Filmarbeit e.V.
· Filme in Kooperation mit Scala Kino Leverkusen (gemeinsames Abspiel von Filmen und interne Übernahme zur Kostenreduktion)
· Filmkunst auf Bestellung z.B. Schulkino, Kultur ver(r)ückt mit dem SBZ Leverkusen, Weltkindertag mit dem Integrationsrat
·
vom Bund und Land NRW geförderte Filmprojekte
Geplante Ausstattung
mit einem 4K - Projektor
Die KSL stellt umgehend Anträge auf Zuschüsse für die Ausstattung mit einem Digitalprojektor in modernster 4K-Technik. Zusätzlich werden Spenden akquiriert. Die Anschaffung der Anlage soll für die KSL kostenneutral sein.
Die Digitalanlage hätte folgende Vorteile:
· Das Filmstudio im Forum wäre wieder für längere Zeit auf dem Stand der Technik. Der 4K-Digitalprojektor liefert die aktuell beste Bild- und Tonqualität.
· Das Kommunale Kino der VHS könnte weiter alle verfügbaren Filme zeigen.
· Der Digitalprojektor könnte für Kongresse und Messen als neuer Service angeboten werden. Er ist zudem als Beamer nutzbar und lässt sich per PC oder Blue-Ray-Player ansteuern.
Kooperation
zwischen dem Kommunalen Kino der VHS und dem Scala Cinema
Die
Zielgruppen für das Filmangebot beider Kinos überschneiden sich zu einem großen
Teil. Das kulturelle Interesse der Zuschauer in beiden Spielstätten liegt auf
anspruchsvolleren Filmen, jenseits des üblichen Mainstreams.
Das
Scala Cinema hat sich in den letzten Jahren in Leverkusen als Programmkino mit
Schwerpunkt auf Arthouse-Filme und Filmkunst etabliert. Eine Zusammenarbeit mit
dem Kommunalen Kino war von Anfang an Teil der Programmarbeit. Es wurden
gemeinsam mehrere Stummfilmabende, Schulvorstellungen und das Festival
"Nahaufnahme" veranstaltet. Darüber hinaus wurden regelmäßig
gemeinsame Einsätze von Filmen geplant, die in beiden Spielstätten vorgeführt
wurden, was für beide eine organisatorische Erleichterung war. Diese Zusammenarbeit
soll weitergeführt und vertieft werden.
Durch
das digitale Abspiel sind die technischen Möglichkeiten hierfür deutlich besser
als bisher. Die Filme aus dem Arthouse-Bereich werden oft mehrsprachig in
Originalfassung und deutscher Fassung angeliefert. Digitale Filme können dann
von der gelieferten Festplatte an beiden Spielorten gleichzeitig eingespielt
werden. Wünschenswert ist daher eine digitale Umrüstung der Spielstätte im
Forum.
Möglichkeiten
der Programm- und Spielstättenkooperation
Da
die VHS einen Schwerpunkt in der Fremdsprachenvermittlung hat, bietet es sich
an, Filme, die im Scala Cinema in der deutschen Fassung zum Einsatz kommen, von
der VHS für einzelne Termine in der originalen französischen, spanischen oder
englischen Fassung zu zeigen. Das Scala Cinema mit seinem Schwerpunkt auf
europäischem Kino ergänzt sich mit dem bisherigen Programmangebot des
Kommunalen Kinos in dieser Hinsicht gut.
Die
Fixkosten für diesen Einsatz können so für die VHS gesenkt werden, auch stimmen
die Verleiher einem zusätzlichen Einsatz auf diese Weise eher zu, als wenn nur
ein Spieltag für einen neu gestarteten Film angefragt wird. Üblicherweise
erlauben die Filmverleiher einzelne Tageseinsätze erst spät nach Bundesstart.
Bisher
wird im Forum kein Spielbetrieb am Wochenende durchgeführt. Ergänzend zu den
Vorstellungen unter der Woche im Forum könnte, um die Filme besser auswerten zu
können, zusätzlich ein weiterer Termin im Scala Cinema, im Rahmen einer Matinee
oder Nachmittagsvorstellung, angeboten werden. Auch könnte das Kommunale Kino
bei Bedarf regelmäßig Vorstellungen an einem festen Tag in der Woche im Scala
Cinema zu den üblichen Konditionen der VHS anbieten. Aus organisatorischen
Gründen bietet sich hier der Mittwoch an.
Schulkinoveranstaltungen,
wie das vom Kommunalen Kino etablierte Kinderfilmfestival im November, aber
auch die fremdsprachigen Schulkino-Tourneen, wie Cinéfête
im Scala Cinema, können zukünftig regelmäßig an beiden
Spielorten stattfinden. Die Schulen in der nördlichen und südlichen Hälfte
Leverkusens hätten dadurch jeweils deutlich kürzere Wege, was die Bereitschaft
zum Schulkino-Besuch erfahrungsgemäß steigert. Die bisher im Januar
stattfindende Cinéfête für
Schulen könnte mit den französischen Filmwochen des
Kommunalen Kinos zusammengelegt werden, um gemeinsam französische Filmtage in
Leverkusen zu veranstalten. Weitere in Planung befindliche
Schulkino-Veranstaltungen sind Britfilms oder
Cine Español.
Zusammenarbeit
in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wichtig
für eine erweiterte Kooperation ist das gezielte Bewerben der Veranstaltungen.
Hier wäre ein gemeinsamer Programmflyer notwendig, der die Angebote beider
Spielstätten bewirbt. Das Scala Cinema würde hierfür zusammen mit der VHS einen
Förderantrag bei der Film- und Medienstiftung NRW stellen, um einen Zuschuss
für ein gemeinsames Programmheft zu beantragen. Entsprechende Projekte wurden
bereits in Köln und anderen Städten bewilligt. Auch sollten die aktuellen
Termine des Kommunalen Kinos und des Scala Cinema in jeweiligen
Programmankündigungen gegenseitig publiziert werden.
Mögliche Kooperation mit dem Kinopolis
Darüber hinaus wurde mit dem
Betreiber des Kinopolis über eine mögliche Kooperation gesprochen. Da der
Betriebsausschuss KulturStadtLev die Kooperation mit dem Scala Cinema – wie im
Antrag gefordert – anstrebt, wird diese Möglichkeit nicht weiter verfolgt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 2735/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Struwe, KSL, 4180
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens
des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit:
Die Abstimmungsgespräche mit den Kinobetreibern konnten bis zum regulären Abgabetermin nicht abgeschlossen werden.