- Kommunale Arbeitsgemeinschaft Bergisch Land e. V.
Beschlussentwurf:
Der Rat bestellt gemäß § 63 Abs. 2 und § 113 Abs. 1 und 2 GO NRW i. V. m. § 11 der Satzung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Bergisch Land e. V. in die Mitgliederversammlung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Bergisch Land e. V.:
Frau Renate Helff
Leiterin des Fachbereiches Oberbürgermeister, Rat und Bezirke
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Nach § 7 der Satzung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Bergisch Land e. V. gehört der Oberbürgermeister als Mitglied dem Vorstand der Arbeitsgemeinschaft an.
In die Mitgliederversammlung kann nach Maßgabe der Bevölkerungszahl je angefangene 50.000 Einwohner ein Vertreter der Mitgliedskommune entsandt werden (§ 11 der Satzung). Für Leverkusen bedeutet dies insgesamt 3 Mitglieder, wobei die Stimmberechtigung auch durch einen Vertreter gebündelt wahrgenommen werden kann.
Aus rationellen Gründen wurde in der Vergangenheit nur ein Vertreter, und zwar der Leiter des Fachbereiches Oberbürgermeister, Rat und Bezirke in die Mitgliederversammlung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Bergisch Land e. V. berufen. Ein Wechsel in der Fachbereichsleitung macht die vorgeschlagene personelle Änderung erforderlich.
Die Stellvertretung übernimmt weiterhin der stellvertretende Leiter des Fachbereiches Oberbürgermeister, Rat und Bezirke, Herr Michael Molitor.