Beschlussentwurf:
Die Fraktionen in den Bezirksvertretungen der Stadt Leverkusen erhalten gem. § 56 Abs. 3 GO NRW zur Unterstützung ihrer Arbeit folgende Zuwendungen der Stadt:
1 Geldleistungen
1.1 Die Stadt Leverkusen gewährt zur Abgeltung der Personal-, Sach- und Geschäftskosten einer Bezirksfraktion mit 2 Mitgliedern einen pauschalen Betrag in Höhe von 100,00 € pro Monat.
1.2 Zur Abgeltung der durch eine steigende Mitgliederzahl erhöhten Personal-, Sach- und Geschäftskosten wird eine monatliche Pauschale von 30,00 € je zusätzlichem Mitglied gewährt.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Die Notwendigkeit einer verlässlichen Planungsgrundlage der Finanzen für die politische Arbeit der Bezirksfraktionen ist auch im 18. Tagungsabschnitt gegeben.
Die erstmals im 17. Tagungsabschnitt gebildeten Bezirksfraktionen erhielten bisher eine monatliche Pauschale in Höhe von 100,00 € für zwei Mitgliedern sowie ab dem dritten Fraktionsmitglied einen zusätzlichen monatlichen Betrag von 30,00 € pro Mitglied. Diese wurden aufgrund von Bedarfsanalysen bei den Bezirksfraktionen festgelegt.
Die Verwaltung schlägt vor, diesen Verteilungsschlüssel auch im 18. Tagungsabschnitt beizubehalten.
Die ausgezahlten Beträge müssen durch einen Verwendungsnachweis belegt werden. Nicht verausgabte Mittel sind an die Stadt zurückzuzahlen, bzw. werden mit zukünftigen Ansprüchen verrechnet.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2014/0014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Greger, 01, Tel. 8884
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Zuwendungen an die Bezirksfraktionen gem. § 56 GO NRW
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Fraktionszuwendungen
Betreuung der Fraktionen und Gruppierungen
Produkt: 010501
Produktgruppe: 0105
Innenauftrag: 810001050104
Sachkonto: 549200
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
ca. 3.500 € (anteilig)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
ca. 7.000 € jährlich
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)