Beschlussentwurf:
Die Fraktionen im Rat der Stadt Leverkusen erhalten gem. § 56 Abs. 3 GO NRW zur Unterstützung ihrer Arbeit folgende Zuwendungen der Stadt:
1 Geldleistungen
1.1 Die Stadt Leverkusen gewährt zur Abgeltung der Personal-, Sach- und Geschäftskosten einer Fraktion mit 3 Mitgliedern einen pauschalen Betrag in Höhe von 4.500,00 € pro Monat.
1.2 Zur Abgeltung der durch eine steigende Mitgliederzahl erhöhten Personal-, Sach- und Geschäftskosten wird eine monatliche Pauschale von 625,00 € je zusätzlichem Mitglied gewährt.
1.3 Gruppen erhalten das nach § 56 Abs. 3 Satz 4 GO NRW vorgeschriebene Mindestmaß an finanziellen Zuwendungen von zwei Dritteln der Zuwendungen aus Ziffer 1.1.
1.4 Fraktions- und gruppenlose Einzelmitglieder des Rates erhalten einen pauschalen Betrag in Höhe von 750,00 € pro Monat.
2. Geldwerte Leistungen
Die Stadt Leverkusen stellt den Fraktionen im Rahmen vorhandener Kapazitäten Sitzungsräume innerhalb von städtischen Gebäuden zur Verfügung.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Die Notwendigkeit einer verlässlichen Planungsgrundlage der Finanzen für die politische Arbeit der Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter im Rat der Stadt Leverkusen ist auch im 18. Tagungsabschnitt gegeben. Aufgrund der Verkleinerung des Rates von 68 Mitgliedern im 17. Tagungsabschnitt auf 52 Mitglieder im 18. Tagungsabschnitt schlägt die Verwaltung auch eine Reduzierung der Zuwendungen von bisher 694.000 € auf 615.000 € jährlich vor.
Gem. § 56 Abs. 3 GO NRW erhält eine Gruppe mindestens eine proportionale Ausstattung, die zwei Dritteln der Zuwendungen entspricht, die die kleinste Fraktion erhält. Ein Einzelmitglied erhält ein Viertel der Zuwendungen, die einer Gruppe zustehen.
Zusammenfassend ergeben sich folgende konkrete Zuwendungen pro Jahr:
- Fraktion mit drei Mitgliedern 54.000 €
für jedes zusätzliche Mitglied 7.500 €
- Gruppe mit zwei Mitgliedern 36.000 €
- Einzelmitglied 9.000 €
Dies entspricht in der zurzeit vorliegenden politischen Struktur des Rates einem Gesamtaufwand von 615.000 € nach folgender Übersicht:
Die ausgezahlten Beträge müssen durch einen Verwendungsnachweis belegt werden. Nicht verausgabte Mittel sind an die Stadt zurückzuzahlen, bzw. werden mit zukünftigen Ansprüchen verrechnet.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Greger, 01, Tel. 8884
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Zuwendungen an die Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder des Rates gem. § 56 GO NRW
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Fraktionszuwendungen
Betreuung der Fraktionen und Gruppierungen
Produkt: 010501
Produktgruppe: 0105
Innenauftrag: 810001050105
Sachkonto: 549200
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
ca. 310.000 € (anteilig)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
615.000 € jährlich
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)