Betreff
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG)
- Erdgasparallelleitung Waldsiedlung
- Außergerichtlicher Vergleichsvorschlag / Vertragsabschluss
Vorlage
2014/0128
Aktenzeichen
010-ca
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die von der Nordrheinischen Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG) in ihrem Schreiben vom 08.07.2014 vorgeschlagene rechtsverbindliche Vereinbarung auf Basis der in dem vorgenannten Schreiben explizit aufgeführten Eckpunkte zu schließen.

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Buchhorn                                                      Stein

Begründung:

 

Die Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG) plant die Errichtung und den Betrieb einer Erdgasparallelleitung von Leverkusen-Hitdorf nach Bergisch Gladbach-Paffrath. Im Bereich Leverkusen-Schlebusch/Waldsiedlung verläuft die Trasse unmittelbar entlang der GGS Waldschule sowie der Wohnbebauung.

 

Der Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb der Erdgasparallelleitung mit vorgenannter Trassenführung entlang der GGS Waldschule und Waldsiedlung wurde am 30.10.2013 gefasst.

 

Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss hat die Verwaltung mit Datum vom 14.01.2014 fristwahrend Klage erhoben. Zielsetzung des Klageverfahrens durch die Stadt Leverkusen ist die Verlegung der Trasse mittig zwischen die Bebauungen der Waldsiedlung und Nittum/Schildgen, um eine möglichst große Entfernung zu beiden Wohngebieten und der GGS Waldschule zu erreichen (vgl. Beschluss des Hauptausschusses vom 21.01.2014 zur Vorlage Nr. 2590/2014).

 

Zur Erreichung dieses Ziels hat sich die Verwaltung entschlossen, nicht nur im Rahmen des Klageverfahrens auf eine Änderung des Trassenverlaufs hinzuarbeiten, sondern flankierend außergerichtliche Verhandlungen mit der Bezirksregierung Köln und dem Betreiber der Erdgasleitung (Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbh & Co. KG – NETG –, Haan und Vorhabenträgerin: Open-Grid-Europe GmbH, Essen) aufzunehmen (vgl. Erklärung des Oberbürgermeisters zu TOP 3 des Hauptausschusses am 11.02.2014 – Anlage der Niederschrift).

 

Im Zuge der Verhandlungen hat NETG sich bereit erklärt, unter gewissen Voraussetzungen einem außergerichtlichen Vergleich zuzustimmen. Die konkreten Voraussetzungen, die NETG dem Oberbürgermeister zu diesem Zeitpunkt lediglich fernmündlich mitgeteilt hatte, wurden dem Rat des 17. TA in seiner Sitzung am 19.05.2014 dargelegt. Der Rat hat das aufgezeigte Verfahren ausdrücklich begrüßt. Der Oberbürgermeister hat daraufhin angekündigt, den Rat erneut zu befassen, sobald NETG seine Aussagen in schriftlicher Form vorgelegt hat.

 

Dies ist nunmehr mit Schreiben von NETG vom 08.07.2014 erfolgt. Das darin vorgeschlagene Verfahren verpflichtet bzw. berechtigt – nach vorzunehmendem Vertragsschluss – beide Seiten, NETG wie auch die Verwaltung, verbindlich zu den aufgezeigten Verfahrensschritten.

 

Der außergerichtliche Vergleich sieht im Wesentlichen vor, dass die Stadt Leverkusen ihre Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln vom 30.10.2013 zurückzieht. Im Gegenzug wird NETG nach Bestandskraft des vorgenannten Planfeststellungsbeschlusses das Planänderungsverfahren zur Umsetzung der von der Stadt Leverkusen vorgeschlagenen Trassenänderung im Bereich der Waldsiedlung/Waldschule vorbereiten. Sämtliche Kosten, die im Rahmen des Planänderungsverfahrens anfallen, trägt die Stadt Leverkusen.

 

Die detaillierten Eckpunkte und Bestimmungen, die Grundlage des noch zu schließenden Vertrages zwischen NETG und Stadt Leverkusen sein werden, sind dem in Anlage beigefügten Schreiben von NETG vom 08.07.2014 zu entnehmen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0128

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Capitain, Daniel; FB 01; 88 09

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Rücknahme der erhobenen Klage der Stadt Leverkusen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln vom 30.10.2013.

 

Abschluss einer rechtsverbindlichen Vereinbarung mit der NETG als Betreiber der Erdgasleitung.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Derzeit nicht etatisiert.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Kostenübernahme für das Planänderungsverfahren. Die konkrete Kostenhöhe ist gegenwärtig nicht zu beziffern. Zahlungsmittel i.H.v. 100.000 Euro werden im Haushalt 2015 bereitgestellt.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund der Eilbedürftigkeit des Sachverhaltes und insbesondere des anhängigen Klageverfahrens wird die Vorlage in den laufenden Sitzungsturnus eingebracht.