- Anhebung des Höchstbetrages für Kassenkredite im Wirtschaftsjahr 2014
Beschlussentwurf:
Der Beschluss zu Ziffer 2 e des Wirtschaftsplanes 2014 (Vorlage Nr.
2399/2013) für
den kommunalen Eigenbetrieb „Sportpark Leverkusen“ wird wie folgt
angepasst:
-
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite im Wirtschaftsjahr 2014 wird von 5.000.000 €
auf
8.000.000 € angehoben.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Buchhorn Adomat Stein
Begründung:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner
Sitzung am 09.12.2013 zu Ziffer 2 e. des Wirtschaftsplanes 2014 des SPL
(Vorlage Nr. 2399/2013) beschlossen, den Höchstbetrag der Kassenkredite im
Wirtschaftsjahr 2014 auf 5.000.000 € festzulegen.
Für die rechtzeitige Auszahlung von
Lieferungen und Leistungen muss der SPL im Wirtschaftsjahr 2014 Kassenkredite
aufnehmen. Zur Erfüllung dieser Verpflichtungen ist es dem SPL gestattet, die
notwendigen Kassenkredite bis zu dem im Wirtschaftsplan 2014 des SPL
festgesetzten Höchstbetrag von 5.000.000 € aufzunehmen, sofern keine anderen
Mittel zur Verfügung stehen.
Vor dem Hintergrund der im Wirtschaftsjahr
2014 aktuell ausgefallenen Beteiligungserträge in Höhe von ca. 3,7 Mio. € und
der reduzierten Dividendenausschüttung sieht sich der SPL gezwungen, den
Höchstbetrag der Kassenkredite im Wirtschaftsjahr 2014 von 5.000.000 € auf
8.000.000 € anzuheben. Damit
wird die Höhe des Kassenkredites wieder auf die Summe der vorherigen
Wirtschaftspläne heraufgesetzt.
Mit dieser Beschlussfassung soll
sichergestellt werden, dass die Liquidität des SPL zu jedem Zeitpunkt gesichert
bleibt. Daher ist eine rechtzeitige Anhebung des Volumens des Kassenkredites
notwendig.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2014/0150
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Janosch Kostka, SPL,
0214-8684013
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
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B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
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C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
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D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
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Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Vorlage ist noch
in den laufenden Sitzungsturnus einzubringen, da nach der derzeitigen
Kalkulation des SPL der genehmigte Kassenkredit im November 2014 überschritten wird.
Somit muss sichergestellt werden, dass die Anhebung des Kassenkredites
rechtzeitig vor der Ratssitzung im Dezember 2014 erfolgt.