Betreff
Unterbringung Flüchtlinge
Vorlage
2014/0155
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.     Im Hinblick auf die Unterbringung von Flüchtlingen wird weiterhin am Verfahren des „Leverkusener Modells“ festgehalten.

 

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Wohnungsgesellschaften etc. potentielle Gebäude für die zentrale Unterbringung von Flüchtlingen weiter zu prüfen und ggfls. einer Nutzung als Übergangsheim zuzuführen.

 

3.     Die Verwaltung wird beauftragt, mit den vorbereitenden Maßnahmen zu beginnen, um den Standort „Im Bühl“ für die Aufstellung von Containern zur Unterbringung von Flüchtlingen vorzubereiten, um ggfls. bei Bedarf die Aufstellung von Containern zu realisieren.

 

gezeichnet:

                                               In Vertretung                         In Vertretung

Buchhorn                               Märtens                                 Stein


Begründung:

 

Die Entwicklung der Flüchtlingszahlen hat bundesweit in den letzten 1 ½ Jahren erheblich zugenommen. Auch in Leverkusen ist diese Entwicklung zu verzeichnen. Im Januar 2013 lebten im Übergangsheim Sandstraße 270 Personen. Die Zahl stieg bis Mai 2013 auf 310 Personen an. Nachdem sie in den Sommermonaten zurückging, stieg sie ab September jedoch wieder an. Im November 2013 wurde das ehemalige Übergangsheim Hermann-Löns-Straße wieder in Betrieb genommen; im Februar 2014 das ehemalige Übergangsheim Manforter Straße. Hierdurch konnte bisher der steigenden Flüchtlingszahl begegnet werden.

 

Die aktuelle Gesamtplatzzahl der o. g. Übergangswohnheime beträgt 479 Plätze. Mit Stand 25.8.2014 leben in städt. Einrichtungen 425 Flüchtlinge, 26 Plätze sind noch belegbar. Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Sollplätze für eine Belegung zur Verfügung stehen, da es sich um Doppelzimmer handelt, die je nach Familiengröße, Nationalität und Geschlecht nicht zu 100 % zweifach und damit vollumfänglich belegt werden können.

 

Das unter dem Begriff „Leverkusener Modell“ in Leverkusen seit 2002 praktizierte Vorgehen, Flüchtlinge – auch bei noch ungesichertem Aufenthaltsstatus – in Wohnungen zu vermitteln und eine gezielte Auszugsberatung vorzunehmen, hat bis jetzt dazu geführt, dass die vorhandenen Kapazitäten der städtischen Übergangseinrichtungen ausgereicht haben bzw. sogar 11 städtische Einrichtungen aufgegeben werden konnten. Bis jetzt konnten durch die Realisierung des „Leverkusen Modells“ mehr als 300 Flüchtlinge in Wohnungen vermittelt werden und hierdurch auch ein wichtiger Beitrag zur Integration, aber auch zu einem Abbau der vorgehaltenen Plätze in zentralen Einrichtungen geleistet werden.

 

Das Leverkusener Modell hat sich, wie oben erläutert, in der Vergangenheit bewährt und wird daher auch weiter verfolgt. Die Aktivitäten in diesem Bereich wurden inzwischen verstärkt. Der Caritasverband, der im Auftrag der Stadt die Betreuung der Flüchtlinge übernommen hat, und der Flüchtlingsrat Leverkusen haben bereits zusätzliches Personal eingesetzt, um u.a. die Wohnraumvermittlung und Auszugsberatung zu intensivieren. Seitens der Stadt finden Gespräche mit den Wohnungsgesellschaften statt mit dem Ziel, diese um Unterstützung, insbesondere um Prüfung, zu bitten, inwieweit entsprechender Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann. Angesichts des zunehmenden Drucks auf den Wohnungsmarkt wird es jedoch schwieriger, Flüchtlinge wohnlich zu versorgen.

 

Ferner können die Bestrebungen in diesem Bereich die benötigten Aufnahmekapazitäten nicht in der ggfls. erforderlichen Flexibilität und Kurzfristigkeit sicherstellen. Aufgrund der aktuellen politischen Situation in einigen (Dritt-)Ländern ist mit einem weiteren Zuzug von Flüchtlingen zu rechnen.

 

Daher ist es aufgrund der aktuellen Entwicklung erforderlich, neben der Verstärkung der Aktivitäten im o.g. Bereich, weitere Maßnahmen zu ergreifen bzw. zumindest vorbereitende Schritte einzuleiten, die bei Erforderlichkeit die Schaffung einer zentralen Aufnahmemöglichkeit ermöglicht.

Verwaltungsintern wurden daher Varianten erarbeitet und geprüft, um dem Erfordernis zusätzlicher Aufnahmekapazitäten nachzukommen. Hierzu wurde zum einen die Möglichkeit der Anmietung/Ankauf eines bereits vorhandenen Gebäudes in der Stadt sowie welche städtischen Grundstücke sich für das Aufstellen von Containern eignen geprüft.

 

Die Nutzung eines bestehenden Gebäudes wird Seitens der Verwaltung favorisiert, allerdings gibt es auf dem Immobilienmarkt wenig potentielle Gebäude im Stadtgebiet. Innerhalb der städtischen Liegenschaften befindet sich kein geeignetes Gebäude, welches sich für die Nutzung eignet. Die Verwaltung wird weiterhin die Marktlage prüfen und Gespräche mit potentiellen Anbietern führen.

 

Im Zusammenhang mit der Nutzung eines städtischen Grundstückes für einen Containerstandort wurde eine Liste mit potentiellen Grundstücken zusammengestellt. Die Liste umfasste ursprünglich 17 Grundstücke, deren Verwendbarkeit durch die Fachbereiche Stadtplanung und Bauaufsicht, Umwelt sowie Tiefbau geprüft wurde. Zum Schluss blieben 4 Grundstücke übrig. Es handelt sich um die Grundstücke Am Nonnenbruch in Lützenkirchen mit 630 m², Am Hühnerberg in Opladen mit 1300 m², Heinrich Lübke Straße in Schlebusch mit 5.800 m² und der ehemalige Parkplatz Im Bühl in Schlebusch mit 1.500 m².

 

Nach Prüfung der Optionsgrundstücke und Abwägung der Vor- und Nachteile, schlägt die Verwaltung das Grundstück „Im Bühl“ vor. Dieses war bereits in den 90iger Jahren Standort für eine zentrale Aufnahmeeinrichtung. Versorgungs- und Entsorgungsleitungen sind daher grundsätzlich vorhanden und können wieder aktiviert werden. Dies hat zum einen finanziellen Vorteile und berücksichtigt auch das knappe Zeitfenster zur Realisierung der Maßnahme.

 

Die Realisierung eines entsprechenden Standortes erfordert Vorarbeiten (Baugenehmigungsverfahren etc.), die von Seiten der Verwaltung eingeleitet werden müssen. Es ist beabsichtigt, den Standort für die Aufnahme von bis zu 100 Personen vorzubereiten, hierbei ist die Zielsetzung, ein modulares Konzept zu erarbeiten, um den Standort ggfls. gemäß den aktuellen Entwicklungen anpassen zu können. Ziel ist es, auch im Hinblick auf Kosten etc. die höchst mögliche Flexibilität zu wahren.

 

Bei der aktuellen Vorlage handelt es sich um eine grundsätzliche Abstimmung mit den politischen Gremien zum weiteren Vorgehen in der Thematik. Nach Beschlusslage wird die Verwaltung die inhaltliche Ausarbeitung der einzelnen Aspekte vornehmen und den Gremien die konkrete Ausgestaltung sowie die damit einhergehenden finanziellen Auswirkungen zur Beschlussfassung vorlegen.


Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  2014/0155

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Vogt, 50, 406-5000

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Unterbringung von Flüchtlingen ist eine Pflichtaufgabe der Kommune ohne Ermessen

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Kosten sind derzeit nicht ermittelbar

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Siehe oben

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Siehe oben

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Die durch die Unterbringung in zentralen Einrichtungen anfallenden laufenden Kosten werden im Rahmen einer Gebührensatzung ermittelt und entsprechende Gebühren festgelegt. Diese werden dann über die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz refinanziert werden.


Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund der zunehmenden Zahl der Flüchtlinge in den letzten Wochen muss dringend ein Grundsatzbeschluss gefasst werden, zumal die Herrichtung einer weiteren zentralen Einrichtung einen längeren zeitlichen Vorlauf hat.