- Bürgerantrag vom 20.04.14
Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt zur Kenntnis, dass eine Zuständigkeit der Stadt Leverkusen für die studentische Krankenversicherung nicht gegeben ist und lehnt einen entsprechenden Appell an das Land NRW ab.
2. Der Ausschuss lehnt eine Ausweitung der bei der Stadt Leverkusen und deren Eigenbetrieben vorhandenen Studentenrabatte ab.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Mit Schreiben vom 20.04.2014 (s. Anlage 1) regt der Petent an, dass sich die Stadt Leverkusen beim Land NRW dafür einsetzt, die Versicherungspflicht in der studentischen Krankenversicherung und die damit ermäßigten Beiträge auch für Studenten, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, einzuführen.
Außerdem regt er an, die Altersgrenzen für Studentenrabatte in öffentlichen Einrichtungen in Leverkusen auszuweiten.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrages nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 2 beigefügt.
Krankenversicherungsbeiträge:
Die Zuständigkeit hierfür liegt nicht bei der Stadt Leverkusen.
Studentenrabatte in
öffentlichen Einrichtungen
Es existieren unterschiedlichen
Regelungen in den Fachbereichen und Eigenbetrieben der Stadt Leverkusen:
Fachbereich
Kinder und Jugend:
Die Leistungen des
Fachbereichs Kinder und Jugend beruhen auf dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
SGB VIII. Alle Leistungen nach diesem Gesetzbuch enden mit dem 27. Lebensjahr.
Gesonderte
Studentenrabatte werden nicht gewährt, da im Regelfall die hier vorgehaltenen
Angebote (Ferienfreizeiten, Angebote in der offenen Kinder- und Jugendarbeit)
für Studenten nicht in Betracht kommen.
Alle
einzelfallbezogenen Leistungen nach dem SGB VIII erfordern eine individuelle
Prüfung. Dabei findet das jeweilige Einkommen Berücksichtigung (z. B.
Elternbeitrag in Kindertagesstätten).
KulturStadtLev
(KSL)
In den Bereichen
Bibliothek, Volkshochschule, Kulturbüro und Theater werden Studententarife bis
zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt. Hierbei handelt es sich um
Ermäßigungen von Entgelten und Eintrittspreisen.
Museum, Stadtarchiv
und Musikschule gewähren Rabatte unabhängig vom Alter. Hierzu gehören
beispielsweise reduzierte Eintrittspreise und Freistellung vom
Erwachsenenzuschlag (Musikschule).
Sportpark Leverkusen (SPL)
Der Sportpark
Leverkusen hat mit der Anpassung der Preisstruktur für die Bäder des SPL zum
01.01.2014 einen Studententarif eingeführt. Den Studentinnen und Studenten bis
25 Jahre wird nach Vorlage eines gültigen Ausweises eine Ermäßigung auf den
Eintrittspreis im Hallen- und Freibad Wiembachtal sowie für die Schwimmlandschaft
im Freizeitbad CaLevornia gewährt.
Die
Altersbeschränkung ist angepasst an das festgesetzte Alter für den
Kindergeldanspruch.
Die Gewährung des
Studententarifes ist geregelt in der Entgeltordnung für die Benutzung der
Hallenbäder und Freibad Wiembachtal des SPL sowie in der Entgeltordnung für das
Freizeitbad CaLevornia des SPL und liegt zwischen 1,- € und 4,40 € pro Besuch.
Eine Angleichung der
Altersgrenze im Bereich der Schwimmbäder auf das 27. Lebensjahr wäre denkbar,
müsste jedoch vom Rat der Stadt im Rahmen einer Änderung der Entgeltordnung
beschlossen werden.