Beschlussentwurf:
Die Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt e. V. wird als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) in Verbindung mit § 25 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJKG) unbefristet öffentlich anerkannt.
gezeichnet:
In Vertretung
Marc Adomat
Begründung:
Die Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt e. V. wurde in der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses am 14.11.2002 zunächst vorläufig anerkannt.
Mit Schreiben vom 15.08.2014 (siehe Anlage) beantragt der o. g. Verein die unbefristete Anerkennung und legt einen Tätigkeitsbericht über die bisher geleistete Jugendarbeit (siehe Anlage) vor.
Da die o.g. Beratungsstelle die Voraussetzung des § 75 (1) Kinder- und Jugendhilfegesetztes erfüllt, wird wird daher vorgeschlagen, wie im Beschlussentwurf aufgeführt, zu verfahren.