- Beschluss über Äußerungen während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
- Beschluss über Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung
- Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem.
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/B) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
I/A - Äußerungen der Öffentlichkeit:
A0 Protokoll der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
A1 Bernd Syring
Marie-Curie-Str. 8
51377 Leverkusen
A2 Sylvia und Michael Lamczyk
Am Steinberg 49
51377 Leverkusen
A 3 Gerd-Jochen Sturm
Martin-Buber-Str.
36
51377 Leverkusen
A 4 Martina
Sturm
Martin-Buber-Str. 36
51377 Leverkusen
A 5 Benedikt Rees
Blankenburg 15
51381
Leverkusen
A 6 Dietmar Wünsche
Am
Steinberg 47
51377
Leverkusen
A 7 Dorothee Wächter-Morgenstern
Am
Wasserturm 17B
51379 Leverkusen
A 8 Michael Thibor
Fichtestr. 4c
51377
Leverkusen
A 9 Heinz-Dieter Sempert
Am
Steinberg 51
51377
Leverkusen
A 10 Michael Strohalm
Alkenrather
Str. 43
51377
Leverkusen
A 11 Katrin Rehse
Auf´m
Berg 22
51377Leverkusen
A 12 Ina Schillings
Auf´m
Berg 1
51377
Leverkusen
A 13 Ute Schröder
Fichtestr.
36
51377
Leverkusen
A 14 Dieter Schwiese
Am
Steinberg 49
51377
Leverkusen
A 15 Rolf Offermann
Am
Steinberg 45
51377
Leverkusen
A 16 Irmgard u. Günter Oppermann
Fichtestr.50
51377
Leverkusen
A 17 Erich Otzdorff
Am
Steinberg 47
51377
Leverkusen
A 18 Eheleute Rolf Morawietz
Fichtestr.
56
51377
Leverkusen
A 19 Rainer Morgenstern
Am
Wasserturm 17B
51379 Leverkusen
A 20 Julia und Vincenzo Fattore
Am Steinberg 20
51377
Leverkusen
A 21 Martina Fischer
Auf´m
Berg 24
51377
Leverkusen
A 22 Frank Frohnert, Ute Pfeffer-Frohnert
Auf´m
Berg 26
51377
Leverkusen
A 23 Stefan Fuchs
Gartenstr.20
51379
Leverkusen
A 24 Christiane Grice
Fichtestr.
66
51377
Leverkusen
A 25 Gerd Haase
Am
Steinberg 49
51377
Leverkusen
A 26 Brigitte Hause
Am
Steinberg 49
51377
Leverkusen
A 27 Georg Heidkamp
Auf`m
Berg 14
51377
Leverkusen
A 28 Gabriele, Björn, Mark Klapproth
Am
Steinberg 47
51377
Leverkusen
A 29 André und Tamara Klaus
Am
Steinberg 49
51377
Leverkusen
A 30 Volker Koenen
Am
Steinberg 35
51377
Leverkusen
A 31 Helmut und Marlies Kolleker
Fichtestr.
60
51377
Leverkusen
A 32 Marianne Ackermann
Auf´m
Berg 8
51377
Leverkusen
A 33 Heinz Boden
Schlebuscher
Heide 12
51377
Leverkusen
A 34 Olaf Boldt
Auf`m
Berg 14
51377
Leverkusen
A 35 Claus Peter Brandt
Auf`m
Berg 24
51377
Leverkusen
A 36 Bernhard Claus
Am
Steinberg 49
51377
Leverkusen
A 37 Gabi Weber
Fichtestr.
32
51377
Leverkusen
I/B - Äußerungen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange
B 1 Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst
Postfach
300865
40408
Düsseldorf
B 2 Geologischer Dienst NRW, Landesbetrieb
De-Greiff-Str.
195
47803
Krefeld
B 3 Wupperverband
Postfach
202063
42220
Wuppertal
B 4 NABU Stadtverband Leverkusen
Bund
für Umwelt und Naturschutz e.V.
LNU
– Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt
B 5 Industrie- und Handelskammer zu Köln
An der Schusterinsel 2
51379 Leverkusen
B 6 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Kreisstelle Rheinisch-bergischer
Kreis
Postfach 1247
51780 Lindlar
B 7 Deutsche Telekom Technik GmbH
Postfach 100709
44782 Bochum
B 8 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege
Endenicher Str. 133
53115 Bonn
2. Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/A) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/B) wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 2 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
II/A - Stellungnahmen der
Öffentlichkeit:
A 1 Irmgard u. Günter Oppermann
Fichtestr.50
51377
Leverkusen
A 2 Gerd-Jochen Sturm
Martin-Buber-Str.
36
51377
Leverkusen
A 3 Martina Sturm
Martin-Buber-Str.
36
51377
Leverkusen
A 4 Heinz-Dieter Sempert
Am
Steinberg 51
51377
Leverkusen
A 5 Thomas Schneider
Am
Steinberg 28
51377 Leverkusen
A 6 Benedikt Rees
Blankenburg 15
51381 Leverkusen
A 7 Christiane Grice
Fichtestr. 66
51377
Leverkusen
A 8 Ihno Kellermann
Auf´m
Berg 1
51377
Leverkusen
A 9 Ina Schillings
Auf´m
Berg 1
51377
Leverkusen
A 10 Andreas Weiß
Auf´m
Berg 1
51377
Leverkusen
A 11 Stephanie Bogun
Am
Steinberg 47
51377
Leverkusen
A 12 Susann Leunner
Auf´m
Berg 8
5177
Leverkusen
A 13 Robert Brandenburger
Auf´m
Berg 6
5177
Leverkusen
A 14 Lucienne Bogun
Am
Steinberg 47
51377
Leverkusen
A 15 Dieter Schwiese
Am
Steinberg 49
51377
Leverkusen
A 16 Gerd Haase
Am
Steinberg 49
51377
Leverkusen
A 17 Marie-Luise Haase
Am
Steinberg 49
51377
Leverkusen
A 18 Michael Lamczyk
Am Steinberg 49
51377 Leverkusen
A 19 André Klaus
Am
Steinberg 49
51377
Leverkusen
A 20 Bernhard Claus
Am
Steinberg 49
51377
Leverkusen
A 21 Brigitte Hause
Am
Steinberg 49
51377
Leverkusen
A 22 Julia Fattore
Am
Steinberg 20
51377
Leverkusen
A 23 Sabine Krämer
Fichtestr.
80
51377
Leverkusen
A 24 Frank Köhnlein
Fichtestr.
78
51377
Leverkusen
A 25 Alexander Gernhardt
Fichtestr.
78
51377
Leverkusen
A 26 Horst Buchwald
Fichtestr.
68
51377
Leverkusen
A 27 Ursula Buchwald
Fichtestr.
68
51377
Leverkusen
A 28 Kathrin Vesper
Auf´m
Berg 16
5177
Leverkusen
A 29 Monika Schlickwei
Auf´m
Berg 22
51377
Leverkusen
A 30 Roman Behrendt
Auf´m
Berg 26
51377
Leverkusen
A 31 David Behre
Auf´m
Berg 10
51377
Leverkusen
A 32 Thomas Kickel
Auf´m
Berg 9
51377
Leverkusen
A 33 Thomas Esch
Auf´m
Berg 8
51377
Leverkusen
A 34 Maria Dschaak
Nietschestr.
9
51377
Leverkusen
A 35 Dieter Boldt
Auf´m
Berg 18
51377
Leverkusen
A 36 Irmtraud Boldt
Auf´m
Berg 18
51377
Leverkusen
A 37 Ute Pfeffer-Frohnert
Auf´m
Berg 26
51377
Leverkusen
A 38 Anja Wagner
Auf´m
Berg 8
51377
Leverkusen
II/B - Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
B 1 Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst
Postfach
300865
40408
Düsseldorf
B 2 Deutsche Telekom Technik GmbH
Postfach 100709
44782 Bochum
B 3 Polizeipräsidium Köln
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln
B 4 Geologischer Dienst NRW, Landesbetrieb
De-Greiff-Str.
195
47803
Krefeld
B 5 Wupperverband
Postfach
202063
42220
Wuppertal
B 6 Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR
Postfach 101135
51311 Leverkusen
B 7 Industrie- und Handelskammer zu Köln
An der Schusterinsel 2
51379 Leverkusen
B 8 BUND Leverkusen
Gustav-Heinemann-Str.11
51377 Leverkusen
3. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 183/III „Lichtenburg-Nord“ bestehend aus Planzeichnung (Anlage 5 der Vorlage), textlichen Festsetzungen (Anlage 6 der Vorlage) wird gemäß § 10 Baugesetzbuch – BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954), in Verbindung mit
· der Baunutzungsverordnung – BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)
und
· § 86 Landesbauordnung - BauO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.05.2014 (GV. NRW. S. 294)
sowie
· § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW
i. d. F. d. B. vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878)
als Satzung beschlossen.
4. Die als Anlage 7 der Vorlagebeigefügte Satzungsbegründung zum Bebauungsplan Nr. 183/III „Lichtenburg-Nord“ einschließlich des Umweltberichts wird gebilligt.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Buchhorn Deppe Stein
(i. V. des Beigeordneten für
Bürger, Umwelt und Soziales)
Begründung:
Im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 183/III „Lichtenburg-Nord“ sollen Wohnnutzungen sowie
als Gemeinbedarfsnutzungen eine acht-gruppige Kindertagesstätte (Kita) mit
Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder (U3) und eine Rettungswache mit
Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr sowie Grünanlagen realisiert werden.
Die Fläche ist im
gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Leverkusen als Wohnbaufläche, Grünfläche
sowie Flächen für die Landwirtschaft dargestellt und bildet eine Abrundung der
vorhandenen Siedlung im Osten Steinbüchels.
Das ursprünglich
vorgesehene Plangebiet wurde aufgrund der hohen artenschutzrechtlichen Relevanz
der östlichen Flächen verkleinert.
Wenn die Stadt Leverkusen die heutige Einwohnerzahl bis zum Jahr 2020
halten will bzw. sogar leicht wächst, muss sie als Wohnstandort attraktiv
bleiben und zielgruppenorientiert Wohnangebote schaffen.
Das neue Wohnbaugebiet
ist deshalb von großer Bedeutung für die weitere Entwicklung Leverkusens als
Wohnstandort, zumal diese Flächen durch die Stadt selbst kurzfristig für
Erschließungsträger ausgeschrieben und dem Markt zur Verfügung gestellt werden
können.
Zur Abdeckung des
festgestellten Bedarfs wurde eine Kindertagesstätte (Kita) mit vom Fachbereich
Kinder und Jugend geplanten 8 Gruppen im bereits fertiggestellten Bau umgesetzt.
Dort werden, entsprechend dem Konzept des Fachbereichs, 120 Kindergarten-Plätze
angeboten.
Die Stadt Leverkusen ist
nach § 6 Rettungsgesetz NRW verpflichtet, einen leistungsfähigen
Rettungsdienst (RD) zu unterhalten. Die Leistungsfähigkeit ist als
„Erreichungsgrad der Hilfsfrist“ in der einschlägigen Rechtsprechung wie folgt
definiert: Innerhalb von 8 Minuten nach Eingang eines Notrufes muss in 90
von 100 der Notfälle ein Fahrzeug des Rettungsdienstes am Einsatzort
eintreffen.
Der sich daraus
ergebende Radius um einen Standort, in dem ein RD Fahrzeug die Hilfsfrist
einhalten kann, ist beschränkt. Von den besetzten Standorten (Wachen 1 - 7) des
Rettungsdienstes waren nach den Fahrtzeitanalysen die Stadtteile Lützenkirchen,
Steinbüchel und Schlebusch zu wesentlichen Teilen nicht innerhalb der
Hilfsfristen zu erreichen. Aus diesen Gründen ist der neue Standort an der
Straße „Am Steinberg“ notwendig und richtig. Der Bau ist bereits fertiggestellt
und wird genutzt.
Aus
immissionsschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen die Planung einer Feuerwache „Am
Steinberg“ keine Bedenken im Normalbetrieb ohne Einsatz der Sondersignale
werden die als Orientierungswerte angenommenen Richtwerte für Wohngebiete gemäß
der TA Lärm eingehalten. Beim Einsatz des Martinshorns werden die Spitzenpegel
erwartungsgemäß überschritten. Da das Wohl der Allgemeinheit im Sinne der
Rettung von Unfallopfern oder Kranker bzw. der Brandabwehr hier höher zu
gewichten ist als die Lärmbelästigung Einzelner, ist diese hinzunehmen.
Die geplante
Wohnbebauung ist als flächensparende Straßenrandbebauung in der Form von
Hausgruppen vorgesehen, die sich lediglich hinter der Rettungswache und der
Kindertagesstätte in die Tiefe erweitert. Die parallele Ausrichtung zur Straße
ermöglicht es, einen „grünen“ Übergang von den privaten Gartenflächen in den
östlich angrenzenden Grün- und Freiraum zu schaffen, der durch den öffentlichen
Weg mit begleitender Heckenpflanzung hier auch einen definierten Ortsrand
ermöglicht. Weiterer Vorteil der Bauform ist die Möglichkeit, an der Straße Am
Steinberg durch vorgelagerte Garagen, Carports und Müllabstellgebäude eine
abgesetzte und geschützte private Erschließungsvorzone zu schaffen. Diese hat
Spielstraßenqualität und schirmt gleichzeitig auch vor dem Verkehrslärm auf der
Straße ab. Dennoch werden zusätzliche passive Schallschutzmaßnahmen an den
Fassaden (Fenster mit erhöhtem Schalldämmwert) zur Straße erforderlich.
Die flächensparende
Bauform der Hausgruppen wird konsequenterweise durch die Festsetzung einer
zweigeschossigen Bauweise ergänzt. Zur Minderung der durch die neue
Versiegelung im bisherigen Außenbereich entstehenden Gebäude werden begrünte
Flachdächer vorgeschrieben. Dadurch werden zusätzliche Staffelgeschosse
ermöglicht, die den sonst üblichen Dachausbau ersetzen. Die entstehenden
kompakten Baukörper stellen sicher, dass der geringstmögliche Flächenverbrauch
erfolgt. Dem Gebot zum sparsamen Umgang mit Boden wird somit entsprochen. Aus
diesem Grund sind auch die Verkehrsflächen auf das notwendige Minimum
reduziert, durch die Anlage von kleinen Platzflächen im nördlichen Baugebiet
werden auch hier Angebote mit Spielstraßenqualität geschaffen. Die
Erschließungsflächen sind einbezogen in das Wegenetz, welches den Bewohnern des
gesamten Stadtteils ermöglicht, den östlich angrenzenden Freiraum zu erleben,
ohne den artenschutzrechtlich sensiblen Flächen zu nahe zu kommen.
Ziel des kompakten
städtebaulichen Entwurfs ist es auch, eine kleine eigenständige Siedlung zu
schaffen, die den Übergang der Hochhaussiedlung zu den Einfamilienhausgebieten
ermöglicht. Zusätzlich zu der festgesetzten Bauform und Bauweise sind daher
ergänzende gestalterische Leitlinien gewählt worden.
Die neuen Baugebiete
werden durch ein Baufeld ergänzt, in dem sich ein bestehendes Gebäude mit einer
Erweiterungsmöglichkeit befindet.
Die öffentliche
Grünfläche ist ein wesentlicher Bestandteil des ökologischen Konzepts zur
Minderung und Kompensation des Eingriffs durch die neue Bebauung. Gleichzeitig
ist die Fläche als Puffer zur Sicherung der für den Artenschutz wichtigen und
hochwertigen Flächen (Bruthabitat Steinkauz) außerhalb des Plangebiets.
Im Rahmen der
ganzheitlichen Planung durch den landschaftspflegerischen Begleitplan sind eine
Vielzahl vom Maßnahmen vorgesehen, die die vorhandenen erhaltenswerten Bäume
und Bewuchsstrukturen sichern und ergänzen. Es entsteht so ein vielfältiger und
hochwertiger Lebens- und Freiraum.
Aus diesem Grunde ist es
auch notwendig, Pachtverträge für Grabelandflächen zu kündigen. Auf diesen bestehen
(nicht genehmigte) Nutzungen von Freizeiteinrichtungen (Kleingärten, Lauben u.
ä.) im Freiraum. Die Verpachtung erfolgte zu sehr günstigen Pachtbedingungen an
die jetzigen Nutzer. Gestattet sind hier nur einjährige Pflanzungen. Im Laufe
der Zeit entstanden dort stattdessen jedoch ungenehmigte Freizeitgärten mit den
entsprechenden Aufbauten und Pflanzungen. Den heutigen Nutzern dieser Flächen
wird an anderer Stelle im Ortsteil Flächenersatz als Grabeland angeboten
werden.
Das
Gesamtkonzept führt dazu, dass der Eingriff in Natur und Landschaft innerhalb
des Bebauungsplans vollständig kompensiert werden kann.
Der zum
Bebauungsplan innerhalb des Verfahrens erarbeitete Umweltbericht zeigt auf,
dass durch die Umsetzung der Planinhalte keine wesentlichen Beeinträchtigungen
der Schutzgüter zu erwarten sind.
Im Bebauungsplan-Entwurf wurden die Klimaschutzbausteine
der Stadt Leverkusen
Aktive/passive Solarenergienutzung“, „Grüne Siedlung“, „Kompakte/verdichtete
Stadt – Stadt der kurzen Wege“ berücksichtigt.
Das Planverfahren
ist im Arbeitsprogramm „Verbindliche Bauleitplanung 2013-2014“ als prioritäres
Projekt (Ratsbeschluss vom 14.10.2013) enthalten.
Der Bebauungsplanentwurf wurde in der Zeit vom 06.03. bis 07.04.2014 öffentlich ausgelegt. Nun sind die Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung und die Stellungnahmen aus der Offenlage des B-Plans gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch abzuwägen. Die Abwägungsergebnisse werden hiermit dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Gleichzeitig empfiehlt die Verwaltung, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 183/III „Lichtenburg-Nord“ zu fassen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2014/0160
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Claudia Fricke / 61/ 6168
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Bauleitpläne
gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit
es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3
BauGB). Für die Gemeinde ergeben sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur
Planung und damit das Verbot, die geordnete städtebauliche Entwicklung ausschließlich
durch fallweise Einzelfallentscheidungen zu verwirklichen. Im konkreten Fall
ist die Planung erforderlich, da das Planungsrecht zur Schaffung von
Investitionen erforderlich ist.
Das
Planverfahren ist im Arbeitsprogramm Verbindliche Bauleitplanung 2013-2014 als
prioritäres Projekt (Ratsbeschluss vom 14.10.2013) enthalten.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Planungsmittel
stehen unter der Finanzstelle
- Finanzstelle PN090502
– Städtebauliche Planung
zur
Verfügung.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
zz. sind noch keine Angaben
möglich
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
zz. sind noch keine Angaben
möglich
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Refinanzierung durch städtische Grundstücksverkäufe