Beschlussentwurf:

 

1.         Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem.

§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/B) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

I/A - Äußerungen der Öffentlichkeit:

 

A0       Protokoll der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

 

A1       Bernd Syring

Marie-Curie-Str. 8

51377 Leverkusen

 

A2       Sylvia und Michael Lamczyk

Am Steinberg 49

51377 Leverkusen

 

A 3      Gerd-Jochen Sturm

            Martin-Buber-Str. 36

            51377 Leverkusen

 

A 4      Martina Sturm

            Martin-Buber-Str. 36

            51377 Leverkusen

 

A 5      Benedikt Rees

            Blankenburg 15

            51381 Leverkusen

 

A 6      Dietmar Wünsche

            Am Steinberg 47

            51377 Leverkusen

 

A 7      Dorothee Wächter-Morgenstern

            Am Wasserturm 17B

            51379 Leverkusen

 

A 8      Michael Thibor

            Fichtestr. 4c

            51377 Leverkusen

 

A 9      Heinz-Dieter Sempert

            Am Steinberg 51

            51377 Leverkusen

 

A 10    Michael Strohalm

            Alkenrather Str. 43

            51377 Leverkusen

 

A 11    Katrin Rehse

            Auf´m Berg 22

            51377Leverkusen

 

A 12    Ina Schillings

            Auf´m Berg 1

            51377 Leverkusen

 

A 13    Ute Schröder

            Fichtestr. 36

            51377 Leverkusen

 

A 14    Dieter Schwiese

            Am Steinberg 49

            51377 Leverkusen

 

A 15    Rolf Offermann

            Am Steinberg 45

            51377 Leverkusen

 

A 16    Irmgard u. Günter Oppermann

            Fichtestr.50

            51377 Leverkusen

 

A 17    Erich Otzdorff

            Am Steinberg 47

            51377 Leverkusen

 

A 18    Eheleute Rolf Morawietz

            Fichtestr. 56

            51377 Leverkusen

 

A 19    Rainer Morgenstern

            Am Wasserturm 17B

            51379 Leverkusen

 

A 20    Julia und Vincenzo Fattore

            Am Steinberg 20

            51377 Leverkusen

 

A 21    Martina Fischer

            Auf´m Berg 24

            51377 Leverkusen

 

A 22    Frank Frohnert, Ute Pfeffer-Frohnert

            Auf´m Berg 26

            51377 Leverkusen

 

A 23    Stefan Fuchs

            Gartenstr.20

            51379 Leverkusen

 

A 24    Christiane Grice

            Fichtestr. 66

            51377 Leverkusen

 

A 25    Gerd Haase

            Am Steinberg 49

            51377 Leverkusen

 

A 26    Brigitte Hause

            Am Steinberg 49

            51377 Leverkusen

 

A 27    Georg Heidkamp

            Auf`m Berg 14

            51377 Leverkusen

 

A 28    Gabriele, Björn, Mark Klapproth

            Am Steinberg 47

            51377 Leverkusen

 

A 29    André und Tamara Klaus

            Am Steinberg 49

            51377 Leverkusen

 

A 30    Volker Koenen

            Am Steinberg 35

            51377 Leverkusen

 

A 31    Helmut und Marlies Kolleker

            Fichtestr. 60

            51377 Leverkusen

 

A 32    Marianne Ackermann

            Auf´m Berg 8

            51377 Leverkusen

 

A 33    Heinz Boden

            Schlebuscher Heide 12

            51377 Leverkusen

 


A 34    Olaf Boldt

            Auf`m Berg 14

            51377 Leverkusen

 

A 35    Claus Peter Brandt

            Auf`m Berg 24

            51377 Leverkusen

 

A 36    Bernhard Claus

            Am Steinberg 49

            51377 Leverkusen

 

A 37    Gabi Weber

            Fichtestr. 32

            51377 Leverkusen

 

I/B - Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

B 1      Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst

            Postfach 300865

            40408 Düsseldorf

 

B 2      Geologischer Dienst NRW, Landesbetrieb

            De-Greiff-Str. 195

            47803 Krefeld

 

B 3      Wupperverband

            Postfach 202063

            42220 Wuppertal

 

B 4      NABU Stadtverband Leverkusen

            Bund für Umwelt und Naturschutz e.V.

            LNU – Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt

           

B 5      Industrie- und Handelskammer zu Köln

            An der Schusterinsel 2

            51379 Leverkusen

 

B 6      Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

            Kreisstelle Rheinisch-bergischer Kreis

            Postfach 1247

            51780 Lindlar

 

B 7      Deutsche Telekom Technik GmbH

            Postfach 100709

            44782 Bochum                                                                               

 

B 8      LVR-Amt für Bodendenkmalpflege

            Endenicher Str. 133

            53115 Bonn

 

 

2.         Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/A) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/B) wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 2 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

II/A - Stellungnahmen der Öffentlichkeit:

 

A 1      Irmgard u. Günter Oppermann

            Fichtestr.50

            51377 Leverkusen

 

A 2      Gerd-Jochen Sturm

            Martin-Buber-Str. 36

            51377 Leverkusen

 

A 3      Martina Sturm

            Martin-Buber-Str. 36

            51377 Leverkusen

 

A 4      Heinz-Dieter Sempert

            Am Steinberg 51

            51377 Leverkusen

 

A 5      Thomas Schneider

            Am Steinberg 28

            51377 Leverkusen


 

A 6      Benedikt Rees

            Blankenburg 15

            51381 Leverkusen

 

A 7      Christiane Grice

            Fichtestr. 66

            51377 Leverkusen

 

A 8      Ihno Kellermann

            Auf´m Berg 1

            51377 Leverkusen

 

A 9      Ina Schillings

            Auf´m Berg 1

            51377 Leverkusen

 

A 10    Andreas Weiß

            Auf´m Berg 1

            51377 Leverkusen

 

A 11    Stephanie Bogun

            Am Steinberg 47

            51377 Leverkusen

 

A 12    Susann Leunner

            Auf´m Berg 8

            5177 Leverkusen

 

A 13    Robert Brandenburger

            Auf´m Berg 6

            5177 Leverkusen

 

A 14    Lucienne Bogun

            Am Steinberg 47

            51377 Leverkusen

 

A 15    Dieter Schwiese

            Am Steinberg 49

            51377 Leverkusen

 

A 16    Gerd Haase

            Am Steinberg 49

            51377 Leverkusen

 

A 17    Marie-Luise Haase

            Am Steinberg 49

            51377 Leverkusen

 

A 18    Michael Lamczyk

Am Steinberg 49

51377 Leverkusen

 

A 19    André Klaus

            Am Steinberg 49

            51377 Leverkusen

 

A 20    Bernhard Claus

            Am Steinberg 49

            51377 Leverkusen

 

A 21    Brigitte Hause

            Am Steinberg 49

            51377 Leverkusen

 

A 22    Julia Fattore

            Am Steinberg 20

            51377 Leverkusen

 

A 23    Sabine Krämer

            Fichtestr. 80

            51377 Leverkusen

 

A 24    Frank Köhnlein

            Fichtestr. 78

            51377 Leverkusen

 

A 25    Alexander Gernhardt

            Fichtestr. 78

            51377 Leverkusen

 

A 26    Horst Buchwald

            Fichtestr. 68

            51377 Leverkusen

 

A 27    Ursula Buchwald

            Fichtestr. 68

            51377 Leverkusen

 

A 28    Kathrin Vesper

            Auf´m Berg 16

            5177 Leverkusen

 

A 29    Monika Schlickwei

            Auf´m Berg 22

            51377 Leverkusen

 

A 30    Roman Behrendt

            Auf´m Berg 26

            51377 Leverkusen

 

A 31    David Behre

            Auf´m Berg 10

            51377 Leverkusen

 

A 32    Thomas Kickel

            Auf´m Berg 9

            51377 Leverkusen

 

A 33    Thomas Esch

            Auf´m Berg 8

            51377 Leverkusen

 

A 34    Maria Dschaak

            Nietschestr. 9

            51377 Leverkusen

 

A 35    Dieter Boldt

            Auf´m Berg 18

            51377 Leverkusen

 

A 36    Irmtraud Boldt

            Auf´m Berg 18

            51377 Leverkusen

 

A 37    Ute Pfeffer-Frohnert

            Auf´m Berg 26

            51377 Leverkusen

 

A 38    Anja Wagner

            Auf´m Berg 8

            51377 Leverkusen

 

II/B - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

 

B 1      Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst

            Postfach 300865

            40408 Düsseldorf

 

B 2      Deutsche Telekom Technik GmbH

            Postfach 100709

            44782 Bochum

 


B 3      Polizeipräsidium Köln

            Walter-Pauli-Ring 2-6

            51103 Köln

 

B 4      Geologischer Dienst NRW, Landesbetrieb

            De-Greiff-Str. 195

            47803 Krefeld

 

B 5      Wupperverband

            Postfach 202063

            42220 Wuppertal

 

B 6      Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR

            Postfach 101135

            51311 Leverkusen

 

B 7      Industrie- und Handelskammer zu Köln

            An der Schusterinsel 2

            51379 Leverkusen

 

B 8      BUND Leverkusen

            Gustav-Heinemann-Str.11

            51377 Leverkusen

 

 

3.         Der Bebauungsplanentwurf Nr. 183/III „Lichtenburg-Nord“ bestehend aus Planzeichnung (Anlage 5 der Vorlage), textlichen Festsetzungen (Anlage 6 der Vorlage) wird gemäß § 10 Baugesetzbuch – BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954), in Verbindung mit

 

·      der Baunutzungsverordnung – BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)

und

·      § 86 Landesbauordnung - BauO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.05.2014 (GV. NRW. S. 294)

sowie

·      § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW

i. d. F. d. B. vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878)

 

als Satzung beschlossen.

 

4.         Die als Anlage 7 der Vorlagebeigefügte Satzungsbegründung zum Bebauungsplan Nr. 183/III „Lichtenburg-Nord“ einschließlich des Umweltberichts wird gebilligt.

 

 

gezeichnet:

                                               In Vertretung              In Vertretung

Buchhorn                               Deppe                                   Stein

                                                                                              (i. V. des Beigeordneten für

                                                                                              Bürger, Umwelt und Soziales)

Begründung:

Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 183/III „Lichtenburg-Nord“ sollen Wohnnutzungen sowie als Gemeinbedarfsnutzungen eine acht-gruppige Kindertagesstätte (Kita) mit Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder (U3) und eine Rettungswache mit Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr sowie Grünanlagen realisiert werden.

Die Fläche ist im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Leverkusen als Wohnbaufläche, Grünfläche sowie Flächen für die Landwirtschaft dargestellt und bildet eine Abrundung der vorhandenen Siedlung im Osten Steinbüchels.

Das ursprünglich vorgesehene Plangebiet wurde aufgrund der hohen artenschutzrechtlichen Relevanz der östlichen Flächen verkleinert.

Wenn die Stadt Leverkusen die heutige Einwohnerzahl bis zum Jahr 2020 halten will bzw. sogar leicht wächst, muss sie als Wohnstandort attraktiv bleiben und zielgruppenorientiert Wohnangebote schaffen.

Das neue Wohnbaugebiet ist deshalb von großer Bedeutung für die weitere Entwicklung Leverkusens als Wohnstandort, zumal diese Flächen durch die Stadt selbst kurzfristig für Erschließungsträger ausgeschrieben und dem Markt zur Verfügung gestellt werden können.

Zur Abdeckung des festgestellten Bedarfs wurde eine Kindertagesstätte (Kita) mit vom Fachbereich Kinder und Jugend geplanten 8 Gruppen im bereits fertiggestellten Bau umgesetzt. Dort werden, entsprechend dem Konzept des Fachbereichs, 120 Kindergarten-Plätze angeboten.

Die Stadt Leverkusen ist nach § 6 Rettungsgesetz NRW verpflichtet, einen leistungsfähigen Rettungsdienst (RD) zu unterhalten. Die Leistungsfähigkeit ist als „Erreichungsgrad der Hilfsfrist“ in der einschlägigen Rechtsprechung wie folgt definiert: Innerhalb von 8 Minuten nach Eingang eines Notrufes muss in 90 von 100 der Notfälle ein Fahrzeug des Rettungsdienstes am Einsatzort eintreffen.

Der sich daraus ergebende Radius um einen Standort, in dem ein RD Fahrzeug die Hilfsfrist einhalten kann, ist beschränkt. Von den besetzten Standorten (Wachen 1 - 7) des Rettungsdienstes waren nach den Fahrtzeitanalysen die Stadtteile Lützenkirchen, Steinbüchel und Schlebusch zu wesentlichen Teilen nicht innerhalb der Hilfsfristen zu erreichen. Aus diesen Gründen ist der neue Standort an der Straße „Am Steinberg“ notwendig und richtig. Der Bau ist bereits fertiggestellt und wird genutzt.

Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen die Planung einer Feuerwache „Am Steinberg“ keine Bedenken im Normalbetrieb ohne Einsatz der Sondersignale werden die als Orientierungswerte angenommenen Richtwerte für Wohngebiete gemäß der TA Lärm eingehalten. Beim Einsatz des Martinshorns werden die Spitzenpegel erwartungsgemäß überschritten. Da das Wohl der Allgemeinheit im Sinne der Rettung von Unfallopfern oder Kranker bzw. der Brandabwehr hier höher zu gewichten ist als die Lärmbelästigung Einzelner, ist diese hinzunehmen.

Die geplante Wohnbebauung ist als flächensparende Straßenrandbebauung in der Form von Hausgruppen vorgesehen, die sich lediglich hinter der Rettungswache und der Kindertagesstätte in die Tiefe erweitert. Die parallele Ausrichtung zur Straße ermöglicht es, einen „grünen“ Übergang von den privaten Gartenflächen in den östlich angrenzenden Grün- und Freiraum zu schaffen, der durch den öffentlichen Weg mit begleitender Heckenpflanzung hier auch einen definierten Ortsrand ermöglicht. Weiterer Vorteil der Bauform ist die Möglichkeit, an der Straße Am Steinberg durch vorgelagerte Garagen, Carports und Müllabstellgebäude eine abgesetzte und geschützte private Erschließungsvorzone zu schaffen. Diese hat Spielstraßenqualität und schirmt gleichzeitig auch vor dem Verkehrslärm auf der Straße ab. Dennoch werden zusätzliche passive Schallschutzmaßnahmen an den Fassaden (Fenster mit erhöhtem Schalldämmwert) zur Straße erforderlich.

Die flächensparende Bauform der Hausgruppen wird konsequenterweise durch die Festsetzung einer zweigeschossigen Bauweise ergänzt. Zur Minderung der durch die neue Versiegelung im bisherigen Außenbereich entstehenden Gebäude werden begrünte Flachdächer vorgeschrieben. Dadurch werden zusätzliche Staffelgeschosse ermöglicht, die den sonst üblichen Dachausbau ersetzen. Die entstehenden kompakten Baukörper stellen sicher, dass der geringstmögliche Flächenverbrauch erfolgt. Dem Gebot zum sparsamen Umgang mit Boden wird somit entsprochen. Aus diesem Grund sind auch die Verkehrsflächen auf das notwendige Minimum reduziert, durch die Anlage von kleinen Platzflächen im nördlichen Baugebiet werden auch hier Angebote mit Spielstraßenqualität geschaffen. Die Erschließungsflächen sind einbezogen in das Wegenetz, welches den Bewohnern des gesamten Stadtteils ermöglicht, den östlich angrenzenden Freiraum zu erleben, ohne den artenschutzrechtlich sensiblen Flächen zu nahe zu kommen.

Ziel des kompakten städtebaulichen Entwurfs ist es auch, eine kleine eigenständige Siedlung zu schaffen, die den Übergang der Hochhaussiedlung zu den Einfamilienhausgebieten ermöglicht. Zusätzlich zu der festgesetzten Bauform und Bauweise sind daher ergänzende gestalterische Leitlinien gewählt worden.

Die neuen Baugebiete werden durch ein Baufeld ergänzt, in dem sich ein bestehendes Gebäude mit einer Erweiterungsmöglichkeit befindet.

Die öffentliche Grünfläche ist ein wesentlicher Bestandteil des ökologischen Konzepts zur Minderung und Kompensation des Eingriffs durch die neue Bebauung. Gleichzeitig ist die Fläche als Puffer zur Sicherung der für den Artenschutz wichtigen und hochwertigen Flächen (Bruthabitat Steinkauz) außerhalb des Plangebiets.

Im Rahmen der ganzheitlichen Planung durch den landschaftspflegerischen Begleitplan sind eine Vielzahl vom Maßnahmen vorgesehen, die die vorhandenen erhaltenswerten Bäume und Bewuchsstrukturen sichern und ergänzen. Es entsteht so ein vielfältiger und hochwertiger Lebens- und Freiraum.

Aus diesem Grunde ist es auch notwendig, Pachtverträge für Grabelandflächen zu kündigen. Auf diesen bestehen (nicht genehmigte) Nutzungen von Freizeiteinrichtungen (Kleingärten, Lauben u. ä.) im Freiraum. Die Verpachtung erfolgte zu sehr günstigen Pachtbedingungen an die jetzigen Nutzer. Gestattet sind hier nur einjährige Pflanzungen. Im Laufe der Zeit entstanden dort stattdessen jedoch ungenehmigte Freizeitgärten mit den entsprechenden Aufbauten und Pflanzungen. Den heutigen Nutzern dieser Flächen wird an anderer Stelle im Ortsteil Flächenersatz als Grabeland angeboten werden.

Das Gesamtkonzept führt dazu, dass der Eingriff in Natur und Landschaft innerhalb des Bebauungsplans vollständig kompensiert werden kann.

Der zum Bebauungsplan innerhalb des Verfahrens erarbeitete Umweltbericht zeigt auf, dass durch die Umsetzung der Planinhalte keine wesentlichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter zu erwarten sind.

 

Im Bebauungsplan-Entwurf wurden die Klimaschutzbausteine der Stadt Leverkusen
Aktive/passive Solarenergienutzung“, „Grüne Siedlung“, „Kompakte/verdichtete Stadt – Stadt der kurzen Wege“ berücksichtigt.

 

Das Planverfahren ist im Arbeitsprogramm „Verbindliche Bauleitplanung 2013-2014“ als prioritäres Projekt (Ratsbeschluss vom 14.10.2013) enthalten.

 

Der Bebauungsplanentwurf wurde in der Zeit vom 06.03. bis 07.04.2014 öffentlich ausgelegt. Nun sind die Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung und die Stellungnahmen aus der Offenlage des B-Plans gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch abzuwägen. Die Abwägungsergebnisse werden hiermit dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Gleichzeitig empfiehlt die Verwaltung, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 183/III „Lichtenburg-Nord“ zu fassen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0160

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Claudia Fricke / 61/ 6168

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergeben sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung und damit das Verbot, die geordnete städtebauliche Entwicklung ausschließlich durch fallweise Einzelfallentscheidungen zu verwirklichen. Im konkreten Fall ist die Planung erforderlich, da das Planungsrecht zur Schaffung von Investitionen erforderlich ist.

 

Das Planverfahren ist im Arbeitsprogramm Verbindliche Bauleitplanung 2013-2014 als prioritäres Projekt (Ratsbeschluss vom 14.10.2013) enthalten.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Planungsmittel stehen unter der Finanzstelle

  • Finanzstelle PN090502 – Städtebauliche Planung

zur Verfügung.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

zz. sind noch keine Angaben möglich

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

zz. sind noch keine Angaben möglich

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Refinanzierung durch städtische Grundstücksverkäufe