Betreff
Wirtschaftsplan 2015 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadtLev (KSL)
Vorlage
2014/0165
Aktenzeichen
Betriebsleitung
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Wirtschaftsplan 2015 (Erfolgs-, Vermögens- und Stellenplan) für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung KulturStadtLev (KSL) wird in der als Anlage beigefügten Fassung wie folgt beschlossen:

 

a) Im Erfolgsplan werden festgesetzt:

 

Erträge:                                                                     4.550.200 €

Aufwendungen:                                                        14.513.700 €

Zinsen und Steuern:                                            13.200 €

Auflösung Sonderposten:                                            -104.800 €

Ergebnis vor Zuschuss Kernverwaltung:     -9.871.900 €

 

b) Im Vermögensplan werden festgesetzt:

 

Einnahmen:                   199.500 €

Ausgaben:                     199.500 €

 

c) Der Finanzplan wird zur Kenntnis genommen.

 

d) Die Stellenübersicht wird in der beigefügten Fassung beschlossen.

 

e) Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Wirtschaftsjahr 2015 wird auf 4.000.000 € festgelegt.

 

f) Die Betriebsleitung der KSL wird ermächtigt, Verbindlichkeiten in Höhe von 199.500 € für die Maßnahmen aus dem Vermögensplan einzugehen.

 

2. Der Zuführung einer Verlustabdeckung in Höhe von 8.760.000 € aus der Kernverwaltung an die KSL wird zugestimmt. Damit verringert sich das Eigenkapital/der Rücklagenbestand der KSL um 1.111.900 €.

 

gezeichnet:                          

In Vertretung                                     In Vertretung

Buchhorn                               Stein                                                  Adomat

 

Begründung:

 

Der Fachbereich Kultur der Stadt Leverkusen wurde zum 01.01.2002 gemäß Beschluss des Rates vom 21.05.2001 aus dem kommunalen Haushalt ausgegliedert und als KSL verselbstständigt.

 

Rechtsgrundlagen hierfür stellen die Gemeindeordnung (GO NRW), die Eigenbetriebs-verordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und die Satzung der Stadt Leverkusen für den Betrieb der KSL dar.

 

Die Wirtschaftsplanung eines Eigenbetriebes besteht aus der nach den Prinzipien kaufmännischer Sorgfalt aufgestellten Prognose der Betriebsergebnisse (Erfolgsplan) für das kommende Wirtschaftsjahr, den Projektangaben für Investitionen in Neuanlagen (Vermögensplan), der Planung des mittelfristigen Finanzbedarfes (Finanzplan) und der Darstellung des Personalbedarfs (Stellenübersicht).

 

Die Dienstleistungen in den kulturellen Einrichtungen der KSL werden auch weiterhin zu den vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen, nicht kostendeckenden Preisen angeboten.

 

Die Kulturarbeit erfordert als Dienstleistung hohe Aufwendungen im Personalbereich. Auch bei guter Resonanz und damit verbundenen Erträgen ist sie nicht kostendeckend zu leisten, sondern ist auf Dauer auf einen Zuschuss angewiesen.

 

Die Ansätze im Erfolgsplan bilden die Grundlage für die Ermittlung des Liquiditätszu-schusses an die KSL. Der Eigenbetrieb hat das Ziel, mit dem Zuschuss bestmöglich wirtschaftlich zu arbeiten durch Ausschöpfung von Leistungspotentialen, Intensivierung von Programmangeboten und bevölkerungs- und zielgruppenorientiertes Kulturmarketing.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0165

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Stephan Reichwaldt/KSL/4110

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

entfällt

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

 

entfällt

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

 

entfällt

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)