Beschlussentwurf:
Die Richtlinie der Stadt Leverkusen über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Die bisherige Regelung sah unter Punkt 3 die Verleihung hochwertiger Geschenke an ausscheidende Ratsmitglieder vor (Uhr, Bild im Wert bis zu 200 Euro).
Aufgrund der finanziellen Lage der Stadt hat der Rat bereits in seinem „99-Punkte-Einsparprogramm“ (Vorlage Nr. 0600/2010) in seiner Sitzung am 06.12.2010 unter lfd. Nr. 10 die Abschaffung teurer Geschenke für ausscheidende Ratsmitglieder beschlossen. Bei der Verabschiedung ausscheidender Rats- und Bezirksvertretungsmitglieder nach dem 17. Tagungsabschnitt im Sommer 2014 wurde bereits entsprechend verfahren.
Da zukünftig ausscheidende Rats- und Bezirksvertretungsmitglieder durch den Oberbürgermeister individuell im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten aus den zur Verfügung stehenden allgemeinen Repräsentationsmitteln geehrt werden, wird dieser Punkt aus der Richtlinie der Stadt Leverkusen über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten gestrichen. Insofern werden die bisherigen Richtlinien der aktuellen Beschlusslage des Rates angepasst.
Darüber hinaus wurde die neue Richtlinie sprachlich, in Bezug auf den Gesetzesbezug und die Neuordnung und Nummerierung der Absätze redaktionell überarbeitet.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 2014/0205
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Susanne Weber / Oberbürgermeister,
Rat und Bezirke / 0214 / 406 - 8881
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Richtlinie der Stadt Leverkusen über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Einsparung in 2014 ca. 4.000 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Die Höhe der unter B aufgelisteten Einsparung hängt immer davon ab, wie viele Ratsmitglieder ausscheiden und wie lange die ausgeschiedenen Ratsmitglieder im Amt waren. Die Einsparung fällt wieder in 2020 und dann alle 5 Jahre an.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)