Beschlussentwurf:
Im ersten Halbjahr 2015
werden die in der Anlage 1 aufgeführten städtischen Förderungen, soweit sie in
die Zuständigkeit des Betriebsausschusses KulturStadtLev (B) und/oder der
Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke (I, II, III) fallen, gewährt.
Die Höhe der
gewährten Projektförderungen beträgt 22.460,00 €.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Am 25. September 2014 befand die Jury über insgesamt 30 Anträge.
Die Jury setzte sich zusammen aus vier Mitgliedern: Petra Clemens, gewählte Vertreterin der Freien Szene (alle Sparten), Karina Maczkowiak, gewählte Vertreterin der Freien Szene (Tanz), Silke Burkart, Projektmanagement Region Köln/Bonn e.V. und zuständig unter anderem für die Regionale Kulturpolitik (am 25. September wegen Krankheit abwesend, Stimmabgabe per Email nachträglich), sowie Anke Holgersson, Leiterin des Kulturbüros der KulturStadtLev.
Wurde ein Antrag von einem Jurymitglied eingebracht, so enthielt sich dieses Mitglied bei Beratungen in Bezug auf dieses Projekt der Stimme.
Bewilligungen oder Ablehnungen erfolgten auf der Grundlage der am 14. Dezember 2009 vom Rat der Stadt Leverkusen verabschiedeten Kulturförderrichtlinien. Die Entscheidung der Jury wird jeweils kurz erläutert.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2014/0208
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Anke Holgersson, KSL, 406-4170
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Zuschüsse für kulturelle Veranstaltungen im Stadtgebiet im 1. Halbjahr 2015 nach Maßgabe der Kulturförderrichtlinien.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Im Wirtschaftsplan der KSL
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)