Beschlussentwurf:
Die Zuständigkeitsordnung des Rates wird in § 4 Absatz 13 Satz 1 wie folgt geändert:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen ist unbeschadet seiner satzungsgemäßen Zuständigkeiten beratend zuständig für die Angelegenheiten
-
des Büros Baudezernat
sowie der Fachbereiche
- Stadtplanung,
- Kataster und Vermessung,
- Bauaufsicht,
- Gebäudewirtschaft,
- Tiefbau und
- Stadtgrün
der Stadtverwaltung.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Durch die Teilung und Neustrukturierung des bisherigen Fachbereichs Stadtplanung und Bauaufsicht in den Fachbereich Stadtplanung (61) und den neuen Fachbereich Bauaufsicht (63) mit Wirkung vom 01.11.2014 wird eine entsprechende textliche Anpassung in § 4 Absatz 13 Satz 1 der Zuständigkeitsordnung erforderlich.