- Ergebnis der Tragfähigkeitsuntersuchung
Beschlussentwurf:
1.
Der Rat nimmt die Ergebnisse der vorliegenden
Tragfähigkeitsuntersuchung für
das Gelände “Auermühle“ zur Kenntnis.
2.
Die Öffentlichkeit wird in einer
Bürgerinformationsveranstaltung unter Leitung des
Bezirksvorstehers
für den Stadtbezirk III über die Ergebnisse der Tragfähigkeitsuntersuchung für
das Gelände “Auermühle“ informiert.
3.
Für das Gelände des Freibades Auermühle wird im Sinne
einer nachhaltigen,
positiven Stadtentwicklung auf
Grundlage der Tragfähigkeitsstudie ein
städtebaulicher Wettbewerb
ausgeschrieben.
4.
Ein möglicher Antrag zur Änderung des Regionalplanes wird
solange ruhend
gestellt.
gezeichnet:
In
Vertretung In
Vertretung In
Vertretung
Buchhorn Märtens Adomat Deppe
Begründung:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 18.03.2013 mit der Vorlage Nr. 1900/2012
zur Weiterentwicklung des Geländes "Auermühle" den Sportpark
Leverkusen (SPL) beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem damaligen Fachbereich
Stadtplanung und Bauaufsicht sowie dem Fachbereich Umwelt die Potentiale des
Geländes „Auermühle“ für eine weitergehende nachhaltige, positive
Stadtentwicklung zu prüfen. Hierzu sollte der SPL ein Gutachterbüro mit der
Erstellung einer Tragfähigkeitsstudie unter Beachtung der erarbeiteten
Nutzungskonzepte und -aspekte beauftragen.
Ausgehend von
diesem Ratsbeschluss hat der SPL gemeinsam mit dem damaligen Fachbereich
Stadtplanung und Bauaufsicht eine Ausschreibung zur Durchführung einer
Tragfähigkeitsstudie für das Gelände „Auermühle“ vorgenommen. Insgesamt sind 8 Gutachterbüros aus der Umgebung um die Abgabe eines
Angebotes gebeten worden.
Nach Prüfung und Wertung der Angebotsunterlagen hat der SPL am 21.06.2013
das Ingenieur-Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Paul G. Jansen GmbH aus Köln
mit der Erstellung einer Tragfähigkeitsstudie für das Gelände “Auermühle“ unter
Beachtung der erarbeiteten Nutzungskonzepte und -aspekte beauftragt.
Berücksichtigt
wurden dabei insbesondere folgende Aspekte:
1.
die
Entstehung preiswerten Wohnraums an der Straße Dhünnberg bei Erhalt der
bestehenden Baumreihe
2.
die
Entwicklung familien-/kinderfreundlichen Wohnens im Bereich der Auermühle
(möglichst autofrei)
3.
der
Erhalt des Geländes Auermühle als Standort für eine Kindertagesstätte
(4-gruppige Einrichtung)
4.
die
Weiterentwicklung des Grünzugs Dhünn auch in den Bereich der Auermühle hinein
5.
Perspektiven
für das Klinikum im westlichen Teil des Geländes, vorrangig eines Parkhauses
für das Klinikum, nachrangig klinikaffine Nutzungen oder Beherbergungs-/Übernachtungsmöglichkeiten
6.
eine
Spielwiese für Kinder mit zugeordneter Wasserfläche etwa dort, wo sich jetzt
das Planschbecken befindet oder im räumlichen Zusammenhang mit der
Kindertagesstätte
Parallel zum
o.g. Ausschreibungsverfahren hat am 15.05.2013 dem Ratsbeschluss vom 18.03.2013
folgend der SPL gemeinsam mit dem damaligen Fachbereich Stadtplanung und
Bauaufsicht unter Leitung von Herrn Bezirksvorsteher Gietzen eine
Bürgerinformation in der Aula des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums zur
Weiterentwicklung des Geländes “Auermühle“ durchgeführt.
Im Rahmen der
Bürgerinformation wurde allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die
aktuelle Beschlusslage zur Weiterentwicklung des Geländes vorgestellt.
Die redigierte
Endfassung der Tragfähigkeitsstudie zum Gelände „Auermühle“ Stand Oktober 2014
wird mit dieser Vorlage den politischen Gremien vorgestellt.
Vorschlag zum weiteren Vorgehen:
Aus Gründen der Eindeutigkeit und Klarstellung sollen die noch
ausstehenden Beschlüsse zur Vorlage Nr. 1900/2012 mit dieser Vorlage nochmals
bestätigt werden.
Ø
Mit dieser Vorlage werden die Ergebnisse der vorliegenden
Tragfähigkeitsstudie vom Rat zur Kenntnis genommen.
Ø
Die
Öffentlichkeit wird in einer Bürgerinformationsveranstaltung unter Leitung des
Bezirksvorstehers für den Stadtbezirk III über die Ergebnisse der
Tragfähigkeitsuntersuchung für das Gelände “Auermühle“ informiert.
Ø
Für das
Gelände des Freibads Auermühle wird im Sinne einer nachhaltigen, positiven
Stadtentwicklung auf Grundlage der Tragfähigkeitsstudie ein städtebaulicher
Wettbewerb ausgeschrieben.
Ø
In
einem ersten Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung Köln wurde von Seiten
der Bezirksregierung signalisiert, dass zur Umsetzung der beiden ersten in der
Tragfähigkeitsstudie genannten Varianten nach derzeitiger Kenntnis keine
Änderung des Regionalplanes erforderlich sein wird. Sollte im Rahmen des noch
durchzuführenden städtebaulichen Wettbewerbes die Variante 3 verwirklicht
werden, müsste das weitere Verfahren mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt
werden. Bis dahin wird ein möglicher Antrag zur Änderung des Regionalplanes
ruhend gestellt.
Ø
Die
Betrachtungsebene einer Tragfähigkeitsstudie ist in ihrer Abstraktheit nicht
geeignet, um detaillierte Gestaltungsvorschläge für die geplante Grünfläche zu
beratschlagen. Entsprechend der im Vorfeld geführten Diskussion findet sich in
den Strukturkonzepten neben dem textlichen Eintrag „Park mit Wasserspielplatz“
auch die zeichnerische Darstellung eines Wasserbereiches als Merkpunkt. Da ein
städtebaulicher Wettbewerb ausgeschrieben werden soll, ist hier ein
Konkretisierungsgrad gegeben, bei der das Jugendforum in die Diskussion über
die Gestaltung der Grünfläche sinnvoll eingebunden werden kann.
Ø
Nach
Vorliegen der Ergebnisse der Ausschreibung des städtebaulichen Wettbewerbs
werden diese dem Rat der Stadt Leverkusen zur weiteren Entscheidung vorgelegt.
Die Anlage ist wegen ihres Umfanges nicht beigefügt. Die Mandatsträger
und interessierten Bürger und Bürgerinnen haben die Möglichkeit, diese im
Ratsinformationssystem im Internet einzusehen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 2014/250
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Kostka, SPL,
0214-8684013,
bzw. Herr Kociok, 61, 0214-4066121
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Die
Verkaufserlöse aus dem Gelände Auermühle werden für die Schuldentilgung und die
Restfinanzierung Neubau Hallenbad Wiembachtal dringend benötigt.