Betreff
Entfernung des Aufwuchses entlang der Remisen am Schlossgraben
Vorlage
2014/0286
Aktenzeichen
410-3-1-11-rei
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt den vorgeschlagenen Pflegemaßnahmen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2. e) cc) der Hauptsatzung zu.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Die Flächen entlang der Remisen am Schlossgraben sind in den letzten Jahren durch Wildrosengewächse, Erlen, Weiden und Haselsträucher zugewachsen. Neben der eingeschränkten Sicht auf die Remisen des Schlosses Morsbroich ist eine Entfernung des Aufwuchses vor allem erforderlich, um Schäden an der Einfassung des Wassergrabens und den denkmalgeschützten Gebäuden zu verhindern. Durch die Hebelwirkung der inzwischen bis ca. 6 Meter hohen Bäume und Sträucher wird die Einfassung des Schlossgrabens und die Grünfläche zerstört. Des Weiteren entsteht durch die dauerhafte Beschattung der Remisen erhöhte Feuchtigkeit im Fundament- und Wandbereich und eine damit einhergehende Vergrünung der Fassaden. Gleichzeitig zieht der dichte Bewuchs zunehmend Bisamratten an, die Gänge und Baue an den Fundamenten graben, die wiederum die Feuchtigkeitsproblematik verschärfen.

 

Die Arbeiten sollen außerhalb der Vogelschutzzeit (zwischen Oktober und März) erfolgen, so dass ein Beschluss zum jetzigen Zeitpunkt notwendig ist. Nach dem Rückschnitt soll die Fläche eingesät und in Zukunft zweimal jährlich gemäht werden.

 

Neben den erläuterten Gründen wird die Pflegemaßnahme insbesondere auch durch die Untere Denkmalbehörde begrüßt, da hierdurch neben der Pflege des direkten Umfelds der historischen Bausubstanz auch die Sichtachsen auf die denkmalgeschützten Gebäude wiederhergestellt werden.

 

Aufgrund des Umfangs der vorgesehenen Pflegearbeiten (auf ca. 300 qm) entscheidet die zuständige Bezirksvertretung für den Stadtbezirks III gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2. e) cc) der Hauptsatzung über die Maßnahme.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0286

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Reichwaldt/KSL/4110

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Wirtschaftsplan KSL

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

ca. 6.500 €

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine