Beschlussentwurf:
Den städtischen Vertretern in der Gesellschafterversammlung der Suchthilfe gGmbH wird gemäß § 113 Abs. 1 GO NW Weisung erteilt, dem Wirtschaftsplan 2015 gemäß Anlage 1 zuzustimmen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Buchhorn Stein Märtens
Begründung:
Gemäß § 7 Abs. 1 des Vertrages zwischen der Stadt Leverkusen, dem Evangelischen Kirchenkreis Leverkusen und der Suchthilfe gGmbH obliegt es dem Rat, über den jährlich von der Gesellschaft zu erstellenden Wirtschaftsplan zu entscheiden.
Den Vertretern der Stadt Leverkusen und des Evangelischen Kirchenkreises wurde der Wirtschaftsplan 2015 in der Gesellschafterversammlung am 11.12.2015
vorgelegt. Die Zustimmung der Vertreter des Evangelischen Kirchenkreises liegt bereits vor.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2014/0321
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Vogt, FB 50, Tel.
406-5000
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Finanzierung der Suchthilfe gGmbH im Rahmen des Wirtschaftsplans 2015
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle PN 0715, Produkt 071501, Produktgruppe 0715
Finanzstelle PN 0505
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Siehe Anlage
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Die Folgeauswirkungen werden im Rahmen des Wirtschaftsplans 2016 dargestellt.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)